Erstellt am 17.09.2007 um 14:19 Uhr von xxccvv
guggst Du:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/
Erstellt am 17.09.2007 um 14:35 Uhr von nord
noch einnmal kurzgefasst: kann der arbeitgeber teilzeitarbeit einseitigng stundenmäßig verändern? mitsprache des betriebsrates?
mfg nord
Erstellt am 17.09.2007 um 14:40 Uhr von Kölner
@nord
Für die Kollegin, deren AV ausläuft, wird es das gewesen sein.
Für die anderen Kollegen, die eine Erhöhung der AZ nicht wollen, wird zunächst der AV zu prüfen sein (Umfang und Lage der AZ) und ggf. auch § 12 TzBfG beachtet werden müssen.
Aber über § 87 BetrVG habt Ihr ja ein betriebsrätliches Schwert; ggf. sogar über § 99 BetrVG.
Frage:
Verlängert oder verlagert der AG die AZ?
Erstellt am 17.09.2007 um 15:37 Uhr von Petrus
- Verlängerung der AZ gegen den Willen der ArbN geht nicht; ich denke, eine Änderungskündigung zum Zwecke der Arbeitszeitverlängerung dürfte nicht zuletzt an §11 TzBfG scheitern (habe keinen Kommentar dazu...)
- Angeordnete Überstunden müssen vom BR genehmigt werden.
- eine Arbeitszeitverschiebung könnte eine "erheblichen Änderung der Umstände (sein) unter denen die Arbeit zu leisten ist" - und damit eine Versetzung nach §95 BetrVG, der der BR zustimmen müsste.
Ansonsten könnte noch das Ur-Teil 7 Ga 25/07 des ArbGer Frankfurt/M weiterhelfen, auch wenn es im konkreten Fall um eine alleinerziehende Mutter ging.
Erstellt am 17.09.2007 um 20:54 Uhr von nord
guten abend noch mal
kurzer nachtrag: eine der beiden frauen ist alleinerziehende mutter.
die arbeitszeit soll verlängert werden. ansonsten schon einmal vielen dank an
xxccvv, an Kölner und an Petrus