Hallo!
Sorry, hier die richtige Frage: Unser ehemaliger Geschäftsführer befindet sich jetzt im Vorruhestand (bis Juni 2010-Altersteilzeit). Er "wünscht" an unserer nächsten BETRIESVERSAMMLUNG (nicht Sitzung) teilzunehmen. Müssen wir ihn einladen? Oder ist das Aufgabe der jetztigen Geschäftsleitung ihn zum offiziellen Teil (Berichterstattung der Geschäftsleitung über das abgelaufene Geschäftsjahr) einzuladen? Es gibt keinen Grund für seine Teilnahme aus unserer Sicht, er meint aber, dass ihm dies zusteht, da er sich in Altersteilzeit befindet.