Erstellt am 17.09.2007 um 12:52 Uhr von waschbär
cogo,
Bei Bestehen der Erforderlichkeit und nach näherer Absprache mit dem Arbeitgeber können z.B. Technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft oder Gesamtbetriebsratsmitglieder zu einer Betriebsratssitzung geladen werden.
Ich frage mich aber grade wegen deiner Frage ob bei euch die Sitzung wirklich 100%ig Sauber ab geht .-( wegen "offiziellen Teil " !!!!
Wer läd den AG bei euch ein oder kommt er von sich aus ?
Erstellt am 17.09.2007 um 12:58 Uhr von Werner
Waschbär??????????
Betriebsversammlung!!!!!!!!!!!!!!!!!
Erstellt am 17.09.2007 um 12:59 Uhr von FC Waschbär
"cogo,
Bei Bestehen der Erforderlichkeit und nach näherer Absprache mit dem Arbeitgeber können z.B. Technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft oder Gesamtbetriebsratsmitglieder zu einer Betriebsratssitzung geladen werden.
Ich frage mich aber grade wegen deiner Frage ob bei euch die Sitzung wirklich 100%ig Sauber ab geht .-( wegen "offiziellen Teil " !!!!
Wer läd den AG bei euch ein oder kommt er von sich aus ?
Antwort 1 Erstellt am 17.09.2007 - 12:52 Uhr von waschbär "
Echt klasse!
Der waschbär hat immer eine Antwort parat...
Erstellt am 17.09.2007 um 13:06 Uhr von peters
Langsam, bevor ihr über den Waschbärn herfallt:
cogo hatte in seiner Frage tatsächlich zunächst "BR-Sitzung" stehen und dies dann nachträglich geändert.
cogo,
meines Erachtens müsst ihr ihn nicht einladen. Gibt es einen besonderen Grund, warum ein ehemaliger GF anwesend sein will??
Würde es der Belegschaft nützen, weil er z.B. über aktuelle Themen besser Auskunft geben kann als sein Nachfolger??
Erstellt am 17.09.2007 um 13:12 Uhr von Werner
Och armer Waschbär,
das wußten wir ja nicht :-o
Erstellt am 17.09.2007 um 13:23 Uhr von Fein Ripp
nun Werner nun den .... ist ja auch sehr abwägig das sich der WB mal irrt .-O))
Wir kämpfen für kurze Nicknames
Nicknames ohne Sonderzeichen
schönere Optik durch kurze NN
mfg die Untergrundbewegung für ein lustigesforumohneleerzeichenzwischendenwörtern
Erstellt am 17.09.2007 um 13:23 Uhr von uhu
@COGO
Die BV ist die Veranstaltung des BR für die MitarbeiterINNen. Ihr entscheidet, wen ihr einladet, nicht der AG. Ihr habt auch das Hausrecht während der BV. Den ehem. GF müsst ihr nicht einladen, wozu auch, wenn er ehemalig ist?
Wie sieht denn euer "inoffizieller" Teil der BV aus? Gibts da Freibier für alle?
Erstellt am 17.09.2007 um 13:29 Uhr von waschbär
@ll , ich wusste gleich das der fred komisch war .-( und noch komischer fand ich meine Antwort , O-K ich habe Absätze vergessen --- nun aber der Text zum Fred ohne komentar .-) viel Spass beim Beantworten p.s sollte dein Ex GF Reif für ein Nettes Altenheim sein ich wüsste da eins , das ist besonders geeignet weil dort sind auch schon Ex BRMS .... Würde ich toll finden so ne Diskusion von Ex AG Ex BR würde mal wieder etwas leben in die Bude bringen !
Teilnehmer der Betriebsversammlung:
die Arbeitnehmer des Betriebs,
der Arbeitgeber
leitende Angestellte sind Gast der Betriebsversammlung, da sie gem. § 5 Abs. 3 BetrVG keine Arbeitnehmer sind; als Vertreter, Sachverständige oder Auskunftsperson im Auftrag des Arbeitgebers können sie ebenso teilnehmen,
im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer, § 14 Abs. 2 Satz AÜG,
Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften,
Beauftragte der Arbeitgebervereinigungen, soweit der Arbeitgeber Mitglied ist,
betriebsfremde Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, des Gesamt und/oder des Konzernbetriebsrats,
Sachverständige - ein Einverständnis des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, soweit ein Honoraranspruch des Sachverständigen nicht besteht,
andere Personen, soweit ihre Teilnahme sachdienlich ist, z.B. wenn zu einem Thema der Betriebsversammlung ein Referat gehalten wird,
evtl. Dolmetscher
Personen, gegen deren Anwesenheit vom Arbeitgeber und Betriebsrat keine Bedenken erhoben werden, z.B. Beschäftigte ausländischer Tochterunternehmen.