Erstellt am 12.09.2007 um 16:47 Uhr von Petrus
- Ein EM, das an einer Sitzung teilgenommen hat, bekommt das Protokoll der entspr. Sitzung (um ggf. EInsprüche geltend zu machen).
- Ein EM hat Einsitzsrecht in alle Protokolle zur Vorbereitung auf eine BR-Sitzung, wenn es für ein verhindertes Mitglied nachrückt.
- Ansonsten dürfen einem EM die Protokolle nicht zur Verfügung gestellt werden.
Erstellt am 13.09.2007 um 19:59 Uhr von Der alte Heini
Vertritt ein Ersatzmitglied ein ordentliches Betriebsratsmitglied,
so hat es nicht nur das Recht auf Einsicht in alle Sitzungsniederschriften,
sondern auch in alle anderen Unterlagen des BR, wie ein ordentliches Betriebsratsmitglied auch.
Dieser Anspruch gilt nicht nur für das vor- oder nachbereiten von Sitzungen,
sondern generell.
Für die Einsicht in die Unterlagen bedarf es keine Erlaubnis des BR Vorsitzenden
oder des Betriebsrat. Die Einsicht darf nicht verweigert werden.