Erstellt am 12.09.2007 um 09:59 Uhr von Rollie
Was sollte der Betriebsrat für ein Interesse daran haben ?
Erstellt am 12.09.2007 um 15:32 Uhr von kroppach
Eine Zuordnung von Kosten zu einer Kostenstelle macht vielelleicht betriebswirtschaftlich Sinn, aber ob es im Interesse der Belegschaft ist möchte ich bezweifeln. So können "gute" von "schlechten" Abteilung unterschieden und ggfs gegeneinander ausgespielt werden....
Würde ich von BR-Seite aus die Finger von lassen!
Gruß
Tobias
Erstellt am 12.09.2007 um 18:18 Uhr von Hupfendudel
Als alter buchhalter möchte ich dazu folgendes sagen:
Es gibt keine festgeschriebenen Gesetze für die Gestaltung der Kostenstellenrechnung - so wie es für die Bilanz das Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze gibt. Die Kostenstellenrechnung ist ein reines Vergnügen des innerbetrieblichen Rechnungswesens und kann gestaltet werden, wie die Unternehmensführung will. Man kann auf Kostenstellenrechnung verzichten oder jeder Fliese im Flur eine eigene Kostenstelle zuordnen, auf die man dann die anteiligen Heizkosten oder Energiekosten (Beleuchtung!!!), anteilige Versicherungskosten, anteilige Reinigungskosten und und und umlegt.
Ich würde als Betriebsrat auf jeden Fall einschreiten, sobald die Kostenstellenrechnung genutzt wird, um einzelne Mitarbeiter zu "überwachen". Als Betriebsrat würde ich - sofern der Laden wirtschaftlich rund läuft - keine Anstalten machen und die Kostenrechnung durch die Geschäftsleitung aufblähen lassen.
Liebe Grüße
Hupfendudel