Kann der Arbeitnehmer Mehrarbeit am Wochende verweigern, wenn die Anordnung unwirksam bzw. rechtswidrig ist, obwohl der Arbeitnehmer laut seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, angeordnete Überstunden zu leisten?
Unser Tarifvertrag sagt zur Samstagsarbeit nur Früh- und Spätschicht und das 13 mal
im Jahr. Die Samstagsnachschicht wird ausdrücklich verboten. Bei uns wird die Anordnung
von Überstunden zum Dauerprovisorium und die Fragen nach der Zumutbarkeit und den
zu duldenten Umfang der Überstunden werden bei der Belegschaft immer lauter.
Wir als Betriebsrat haben den Eindruck, dass der Samstag bei uns in der Druckerei voll
als Werktag mit eingeplant wird. Unsere Unternehmensleitung argumentiert immer mit
notwendiger Aktualität der Druckerzeugnisse, Kundenbindung, Wettbewerbsvorteilen und
flexibler Arbeitszeitregelung mit der man auf Kundenschwankungen reagieren will.
Also was sollten wir als BR zur Minimierung gesundheitlicher und sozialer Beeinträchtigungen
durch die flexible Arbeitszeitregelung tun? Und wie kann sich jeder einzelne ArbN wehren?