Hallo liebes Forum,

als Betriebsrat eines kleinen Jugendhilfeträgers habe ich eine Frage zu "Kündigungsfristen für eine Zusatzvereinbarung eines bestehenden Arbeitsvertrages in Anlehnung an den BAT":

Im Arbeitsvertrag der betroffenen Mitarbeiterin ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Gilt diese auch für eine im März diesen Jahres getroffenen Zusatzvereinbarung (Übertragung von Leitungsaufgaben) oder ist die Frist womöglich kürzer?

DANKE für eine Beantwortung