Erstellt am 04.09.2007 um 16:53 Uhr von Rollie
Besteht der AG da auch eine BV ?
Erstellt am 04.09.2007 um 17:01 Uhr von yaq1
Ne, yaber im Kommentar zum etrVG steht über Ort und Zeit etc. soll am besten eine BV mit dem AG abgeschlossen werden. Daher würde mich interessieren obs sowas gibt und wer eine hat bzw. wo man eine findet
Erstellt am 04.09.2007 um 17:16 Uhr von pirat
Ahoi,"yaq1",
also wir haben keine, daß steht in unserer GO !
Die hat der AG.
Erstellt am 04.09.2007 um 21:46 Uhr von peters
Was soll denn in der BV festgelegt werden? Du sprichst von Ort und Zeit.
Da könnte z.B. drin stehen, dass der BR alle x Monate am Ort Y einen Sprechtag abhält.
Wollt Ihr euch denn damit für die nächsten Jahre festlegen?
Eine BV ist doch in der Regel eine längerfristige Sache. Wenn z.B. demnächst ein akutes Problem auftritt, zu dem ihr gern einen Sprechtag machen würdet, und die GO lässt das nicht zu - was dann?
Oder ihr seid von der GO her gebunden, einen Sprechtag zu machen, obwohl eben kein akutes Thema anliegt.
Ich finde, für die Ansetzung eines Sprechtages von Fall zu Fall sind alle wichtigen Grundlagen im BetrVG geregelt: die MA dürfen den Sprechtag während der Arbeitszeit besuchen sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, eventuelle Reisekosten werden vergütet, der Termin wird einvernehmlich mit dem Arbeitgeber festgelegt...
Oder gibt es weitere wichtige Dinge, die ihr damit regeln wollt ?
Erstellt am 04.09.2007 um 23:25 Uhr von DonJohnson
bin der meinung meiner vorredner - braucht keine bv. Beschluß fassen, in go eintragen, dem ag mitteilen. sollte er was dagegen haben, uß er weitere kostenspielige schritte einleiten!!!