Hallo Kolleginnen/gen,
unsere Personalabteilung hat gegen §99 BetrVG verstoßen und eine zeitliche Versetzung einseitig durchgeführt. Nach unserem Aufstand ist die Person wieder zurück. Nun hat man uns um Zustimmung gebeten, wir wollen aber der Versetzung nicht zustimmen da die Arbeiten von anderen übernommen werden müssten die das unter Umständen nicht können. Es gibt aber auch noch andere Gründe die ich hier nicht erläutern möchte. Nun muß der Widerspruch nach §99 Abs.2 1-6 ausführlich formuliert sein. Wir haben so etwas allerdings noch nie gemacht und wissen nicht genau was alles so da rein gehört. Vielleicht hat von euch schon jemand damit Erfahrung und könnte mir kollegial weiter helfen.