Erstellt am 30.08.2007 um 23:57 Uhr von Kölner
@BR
Das BetrVG spricht vom UN...
...davon abgesehen:
Der KBR kann Auswahlrichtlinien verhandeln, wenn - Zitat DKK: "Diese Voraussetzung wird dann gegeben sein, wenn unternehmens- oder konzernweit eine integrierte quantitative und qualitative Personalplanung stattfindet".
Also auf höherer Ebene klären!