Erstellt am 30.08.2007 um 18:58 Uhr von Kölner
@BR
Welches "Infomaterial" schwebt Dir denn vor?
Ggf. würde ich über § 101 BetrVG nachdenken...
Erstellt am 30.08.2007 um 19:27 Uhr von Heini4President
BR,
falls der AG tatsächlich nicht die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, dann müsst Ihr die einfordern. So lange der AG die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegt, beginnt die Frist auch nicht zu laufen. Dennoch wäre empfehlenwert, dem AG die Ablehnung der Einstellung mit dem Verweis auf die fehleden Unterlagen schriftlich mitzuteilen.
Der AG kann dann entweder selber vor's Arbeitsgericht, oder er nimmt die Einstellung trotzdem vor (weil er den Rechtsstandpunkt vertritt, die Unterlagen seien vollständig gewesen und damit die Zustimmungsfiktion eingetreten) und dann müsste der BR vor's Arbeitsgericht.
Der Beschluß des Arbeitsgerichtes kann letztendlich bedeuten dass der AN (vorerst) nicht mehr beschäftigt werden darf.