Erstellt am 22.08.2007 um 19:52 Uhr von harald
alle noch gültigen betriebsvereinbarungen werden aufgehoben der rest 10 jahre.
Erstellt am 23.08.2007 um 07:42 Uhr von betriebsratten
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/abgabenordnung/aufbewahrungsfristen.jsp
Erstellt am 23.08.2007 um 09:12 Uhr von Wendel H
betriebsratten,
was hat denn dieser link mit einem BR zu tun?
Wir bewahren Schriftwechsel mit der IL mindestens 10 Jahre auf. Die Protokolloriginale existieren seit 1972.
BVen ist klar, mindestens alle gültigen bzw. nachwirkenden.
Alles andere mindestens eine komplette Wahlperiode. D.h. wir haben 2006 alles vor 2002 entsorgt.