Erstellt am 20.08.2007 um 08:09 Uhr von pit47
Hallo Axel,
nach den Arbeitsstättenrichtlinien muß der AG seinen MA Spinde (Container) zur Verfügung stellen, um private Gegenstände und Wertsachen darin aufzubewahren.
Erstellt am 20.08.2007 um 08:26 Uhr von ego112
@pit47,
mich würde interessieren, wo Du dieses "rausgelesen" hast.
Erstellt am 20.08.2007 um 09:52 Uhr von pit47
Hallo ego112 und andere,
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 24. August 2004.
Anhang zu den Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über Arbeitsstätten unter 4. Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume......
Erstellt am 20.08.2007 um 10:41 Uhr von ego112
@pit47,
dass von Dir genannte bezieht sich nicht auf Büroarbeitsplätze für Sachbearbeiter.
Erstellt am 20.08.2007 um 11:54 Uhr von pit47
@ ego112,
Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen. Wenn in den Sozialräumen keine Gelegenheit vorhanden ist, um seine Privatsachen einzuschließen, muss dieses eben am Arbeitsplatz geschehen können.
Erstellt am 20.08.2007 um 21:06 Uhr von peanuts
Büroräume sind auch Arbeitsstätten, also gelten auch die Anforderungen zu den Sozialräumen.
Was hat ein Sozialraum mit der Frage zu tun, ob der AG einen Container für persönliche Wertsachen stellen muss? Das muss er sowieso NICHT!
Ich kenne keine Sachbearbeiter, die bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen ...
Der AG muss Sachbearbeitern folglich KEINEN Umkleideraum zur Verfügung stellen...
Und wenn der AG KEINEN Umkleideraum für den Wechsel Privat- /Arbeitskleidung zur Verfügung stellen muss...
muss der AG auch KEINEN abschließbaren Schrank für die KLEIDUNG zur Verfügung stellen....
Aber jedem AN muss eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, auch einem Sachbearbeiter!
Erstellt am 21.08.2007 um 09:04 Uhr von wölfchen
. . . es ging doch nicht um Kleidung, sondern um Wertsachen, oder?