Erstellt am 11.08.2007 um 21:17 Uhr von peters
Bist du Stellvertreter des BRV oder durch Beschluss als sein Stellvertreter für die Zeit seiner Abwesenheit bestimmt?
Dann seid ihr auch in der Lage, mit dieser Konstellation eine Sitzung abzuhalten.
Wenn es sich um eine turnusmäßige Sitzung handelt, dann sollte eigentlich der BRV vor seinem Urlaub mit euch abgesprochen haben, wie das Gremium während seiner Abwesenheit arbeitsfähig bleibt.
Erstellt am 12.08.2007 um 10:53 Uhr von Hall
DAs ist bei uns auch so. Der Br-Vorsitzende sagt allen, was entcshieden werden kann und was nicht. Das istbei einem kleinenn Gremium auch wirklich nötig, sonst schmeisst der Ersatz den Br - und das geht m.e. nicht.
Erstellt am 12.08.2007 um 11:16 Uhr von Mona-Lisa
@Hall,
dann ist also bei euch der BRV der Chef? Ich würde wetten, dass er/sie der einzige ist, der jemals ein Grundlagenseminar besucht hat, wenn überhaupt!
Erstellt am 12.08.2007 um 18:18 Uhr von Der alte Heini
Zwockel,
auch ein BR-Gremium das zu 100% mit Ersatzmitglieder besetzt ist,
ist handlungsfähig.
Erstellt am 13.08.2007 um 18:05 Uhr von Zwockel
@ Der alte Heini,
müssen vorher Beschlüsse gefasst werden vom alten BR, wer die offiziellen Geschäfte weiterführt, oder ergibt es sich einfach aus der Situation?
Reicht ein Telefonat mit dem BRV aus, oder muß der Weg der Beschlussfassung eingehalten werden?
Wir wollen es nicht zu kompliziert machen. Ist eine Einladung zur BRS an die 2 Nachrücker ok (mit Tagesordnung) oder wie sollte es sein?