Erstellt am 10.08.2007 um 08:30 Uhr von ego112
Dieses wäre eine Versetzung im Sinne § 99 und damit unterliegt es dem MBR des BR.
Evtl. käme noch eine Änderungskündigung in Betracht, aber nicht vergessen § 102.
Erstellt am 10.08.2007 um 09:43 Uhr von enes
es muss ja ein grund für die versetzung geben.will der AG den MA bestrafen oder liegt eine notwendigkeit vor ?
Erstellt am 10.08.2007 um 10:24 Uhr von Lenny
Hallo enes!
Es wurden vor ca. 1 1/2-2Jahre mehrere Abt. in ein Deck geteilt. Grund u.a. hierfür die Einführung einer Elektr. Personaleinsatzplanung. Also die MA sollen Abteilungsübergreifend arbeiten. Es wird dadurch Personal eingespart. Jeder soll alles können!!!! Fachwissen vorausgesetzt!!! Dieser bestimmte MA war freiwillig für eine Testphase im letzten Jahr ca. 5 Monate in eine ganz andere Abt. gegangen. Man hat ihn dann nicht in die Abt. wo er zuletzt arbeitete zurückgelassen. Man setzte ihn in die Abt. wie es lt. seinen Arbeitsvertrag möglich war.
Erstellt am 10.08.2007 um 10:53 Uhr von enes
War die damalige Versetzung des MA`s für eine bestimmte zeitspanne oder eine feste Versetzung ?
Erstellt am 10.08.2007 um 10:55 Uhr von Lenny
Hallo enes!
Nur für die Zeit der Testphase! 5Monate!!!
Erstellt am 10.08.2007 um 11:14 Uhr von enes
Wen der AG beim BR keinen neuen Versetzungsantrag für den MA eingereicht hat,muss er ihn wieder an seinen alten Arbeitsplatz einsetzen. Und wen der AG ein neuen Versetzungsantrag einreicht,müsst ihr schauen ob es nach §99 BetrVG ablehnungsgründe gibt.