Hi !

In wie weit kann der AG den AN das beschaffen von Essen verbieten ?
Und zwar haben wir den Fall das wir von ca. 19 Uhr bis ca. 4 Uhr arbeiten.
In dieser Zeit wird von den AN bei diversen Essenslieferanten bestellt.
Nun will der AG dies verbieten da es angeblich die Kunden beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung besteht nur daraus das die Rezeption das essen bestellt und dann bezahlt,
das essen selbst wird über den Personaleingang geliefert.
Gibt es da eine Handhabung ???
Oder muß der AG die Essensversorgung gewährleisten ???

Danke !!!