hallo, wir sind gerade dabei einen bv mit der gl abzuschliessen über überstunden. könnt ihr mir eventuell sagen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. dass ü-std bezahlt werden oder darf der ag bestimmen, dass diese nur als freizeit abgegolten werden?!?! wir sind uns alle nicht ganz sicher... wenn es nach unserem chef geht.. natuerlich abfeiern.
bitte un kurze rueckmeldung..
vielen dank gruss molli
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Arbeitszeitrecht
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