Hallo, hab da mal ein paar Fragen:
Wir sind 6 Betriebe innerhalb einer großen Firma. Jeder Betrieb hat sein eigenes BR-Gremium. Von jedem einzelnen BR-Gremium sind zwei im GBR vertreten, also insgesamt 12 GBR-Mitglieder. So nun zur Frage: Dürfen sich z.B. aus 3 Betrieben die jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter 1x monatlich zum Erfahrungsaustausch auf Firmengelände treffen (6Personen). Diese Treffen dienen nur dem Erfahrungsaustausch und zur Information, es werden keine Beschlüsse gefasst (geht ja auch nicht) und es werden keine GBR-Themen besprochen. Außerdem gibt es keine Tagesordnung und auch keine Protokollierung des Treffens.

Diese 3 Betriebe haben auch die gemeinsame Personalabteilung, die auch immer wieder Themen bringt, die auch alle 3 betreffen soll.

Diese Treffen gingen ca.3/4Jahr gut, der GBR-Vorsitzende hat nun diese Treffen mit sofortiger Wirkung untersagt und Konsquenzen angedroht, es bestehe keine Rechtsgrundlage.

Da es sich nur um Info-Treffen geht, dürfen wir das? Wer weis Rat? Gibts etwas dazu im BetrVG oder im Kommentar des Fittings oder sonstwo?

Gruß
hardle