Erstellt am 07.08.2007 um 20:46 Uhr von betriebliche trübung
nun, die freistellung von der arbeit darf nur erfolgen, wenn und soweit sie für die arbeit als br notwendig ist. sind diese treffen wirklich notwendig? das könnt nur ihr selbst beantworten.
und der gbr-vorsitzende ist NICHT weisungsbefugt.
Erstellt am 07.08.2007 um 23:16 Uhr von Kölner
@hardle
Oh manno...warum macht sich ein BR solche Schwierigkeiten?
Man kann es sich einfacher machen, indem man ein solches Treffen unter einem anderen Namen/Stern laufen lassen würde...
Erstellt am 08.08.2007 um 11:32 Uhr von Frank B
Wenn es zur Erfüllung meiner BR- Aufgaben gehört, warum nicht. Vielleicht hat der GBR- Vors. ein Minderwertigkeitsproblem. Ein Erfahrungsaustausch unter Betriebsräten gehört auch zur Betriebsratstätigkeit, noch dazu wenn man im selben Konzern o.ä. ist.
Wie sollen die Konsequenzen aussehen, das würde mich mal interessieren?
Erstellt am 08.08.2007 um 13:34 Uhr von betriebsratten
Wäre eine "betriebsrätekonferenz" eine Lösung?
Erstellt am 08.08.2007 um 16:05 Uhr von Petrus
@B-ratten: Du meinst jene nach §53? Die ist zumindest einmal im Jahr Pflicht - nur was macht man die anderen 11 Monate. (Hab gerade keinen Kommentar hier, der mir verrät, wie oft man darf...)
Tja - und wenn der GBRV "rumspinnt" - dann macht es auf dem offiziellen Dienstweg: Beantragt gemäß §51 (2) iVm §29(3) einmal im Monat eine GBR-Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt "Anfragen der Personalabteilung an die BR der Standorte A, B und C". Da ihr an den 3 Standorten ja vermutlich 1/4 der Stimmen zusammenbringt, treffen sich dann eben 12 statt bislang 6 "Delegierte" - und dann eben mit Rechtsgrundlage, Tagesordnung, Protokoll, etc.
Und da die anderen Standorte dies vmtl. mehr als bescheuert finden, wird sich hoffentlich eine Möglichkeit finden, dass der GBRV zukünftig nicht mehr "zickt" - und sei es, dass er ersetzt wird...
P.S.: Ich finde es mehr als z.K., wenn sich die BR der verschiedenen Standorte das Leben gegenseitig schwer machen. So richtig nett wird es dann, wenn einzelne BR dem GBR oder anderen BR mit Verfahren vorm ArbGer drohen - da freut sich der ArbGeb :-(
@Kölner: Wenn das mal alles so einfach wär... Und es ist nicht mal ein Trost, das die Querelen bei uns leider kein Einzelfall sind... *sigh*
Erstellt am 08.08.2007 um 18:32 Uhr von hardle
@Frank B:
über die Konsequenzen hat er sich nicht ausgelassen, vielleicht bekommt jeder ne Kaffemaschine von ihm;-)
@Kölner:
wie könnte der andere Namen /Stern dafür sein?
Alle:
Der GBRv hat bereits die GF informiert, dass wir uns treffen. Reiseanträge betreffs dem GBR/BR müssen laut Pers.-Abteilung ab sofort vom GBR-V genehmigt werden...dann sieht er gleich, wohin die Reise geht.
gruß
hardle
Erstellt am 08.08.2007 um 20:09 Uhr von betriebliche trübung
reiseanträge? lach!
nach dem motto: ihr fragt den arbeitgeber, ob ihr fahren dürft aber vorher muss der gbrv als "vorgesetzter" zustimmen?
der einzelne br bestimmt selbst, wann er sich freistellt, siehe oben.
evt. könnte man noch als gremium dienstreisen beschließen, damit hörts dann aber auch auf! ihr müsst nur darauf achten, dass es auch wirklich notwendig ist, fertig.
und der gbr sollte über einen neuen gbrv nachdenken.
Erstellt am 08.08.2007 um 20:26 Uhr von hardle
@von betriebliche trübung:
Der AG hat ja die Reisekosten zu tragen und von daher ist das meiner Meinung nach o.k.
Bisher war es bei uns üblich, dass wir Reiseanträge geschrieben haben und der Abteilungsleiter hat ihn genehmigt, auf dem Reiseantrag stand immer nur der Reiseort und als Grund "BR" -fertig, hat überhaupt noch nie Probleme gemacht, zumindest ist mir in den letzten 20 Jahren keine Ablehnung diesbezüglich bekannt - also warum nicht!
Hat auch Versicherungstechnischen Hintergrund: Vollkasko, zusätzliche Krankenversicherung ,Hinterbliebenenversicherung, usw.
Das der Reiseantrag nun nicht mehr vom Abteilungsleiter unterschrieben werden darf, liegt am GBRV, der versteht sich sehr gut mit dem Pers.-Chef. Dieser hat nun den Abteilungsleitern untersagt die Reiseanträge zu genehmigen, die Reiseanträge müssen nun zum GBRV!
Bezüglich unserem Treffen, werde ich morgen mal den Text der Mails vom GBRV an die BRVs und BRV-Stell. hier einstellen, da habt ihr dann was zu lachen!
Bis dann
hardle
Erstellt am 08.08.2007 um 20:42 Uhr von Kölner
@hardle
"Hat auch Versicherungstechnischen Hintergrund: Vollkasko, zusätzliche Krankenversicherung ,Hinterbliebenenversicherung, usw."
...das ist ja wohl ein Gerücht, oder? So grosse Bären kann man doch gar nicht tragen, die man Euch da aufgebunden hat.
Erstellt am 08.08.2007 um 20:58 Uhr von Lotte
hardle,
"die Reiseanträge müssen nun zum GBRV!"
das ist ein Joke, oder?
Wer ermächtigt ihn eigentlich zu seinen Handlungen?
Erstellt am 09.08.2007 um 04:58 Uhr von hardle
@Kölner:
es gibt eine spezielle BV zum Thema Reisen, dort sind die genannten Dinge und noch einige Punkte zur Absicherung der MA geregelt und vereinbart.
Es hat auch schon Unfälle mit Verletzten gegeben, es wurde wie in BV vereinbart zusätzlich Krankenhaustagegeld bezahlt und sogar die privaten Fahrzeuge per Vollkasko entschädigt. Hinterbliebenenversicherung mußte zum Glück noch nie aktiviert werden.
Kannst mir glauben.
@Lotte:
so wie beschrieben, der Peronalchef hat dies angeordnet, ich weis sehr wohl, dass der GBRV nicht dazu berechtigt ist. Dies soll ja nur dazu dienen, dass er weis wohin unsere Reise geht, er fühlt sich halt als Ober-Chef vom GBR/BR.
Laß ihn doch den Glauben... hauptsache er freut sich, Ernst kann man das eh nicht nehmen.
Gruß
hardle
Erstellt am 09.08.2007 um 11:36 Uhr von Petrus
@hardle: Was hindert euch als lokaler BR, die Anweisung des Personalchefs gerichtlich prüfen zu lassen? Euer Rechtsverdreher freut sich über so leicht verdientes Geld...
Und wenn Euer GBRV zuviel Zeit hat, dann "versüßt" sie ihm doch einfach mit Arbeit - wenn die GBR-Sitzung zukünftig 1-2mal monatlich stattfindet... Irgendwann findet auch der ArbGeb den "besten Freund" Eures Personalchefs nicht mehr lustig - schließlich muss er Reisekosten, Arbeitsausfall, etc. bezahlen.
Alternative: Wählt Euch 'nen gescheiten GBRV!
Erstellt am 09.08.2007 um 16:29 Uhr von hardle
Hi Ihr,
hier das Schreiben unseres GBRVs an die Vorsitzenden und deren Stellvertreter, Namen und Standorte wurden mir "XXXX" anonymisiert.
"informell" hat zwei Bedeutungen 1.) der Information dienend 2.) Formlos, ohne besondere Form:
Betreff: Informelle Treffen der BR_Vorsitzenden und Stellv. im xxxxx
Sehr geehrte Vorsitzende und Stellv. des xxxxxx,
hier namentlich:
in xxxx: Vorsitzender: xxxx, Stellv.: xxxx
in xxxx: Vorsitzender: xxxx, Stellv.: xxxx
in xxxx: Vorsitzender: xxxx, Stellv.: xxxx
wie bereits ausführlich mündlich kommuniziert, hier auch noch schriftlich die Anweisung bezüglich der informellen Treffen der Vorsitzenden und deren Stellv. im xxxx, die hiermit unverzüglich zu unterlassen sind!!
Bitte um sofortige Umsetzung und schnellst mögliche schriftliche Bestätigung der Einstellung der informellen Runden.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass zukünftig alle Themen, die den GBR betreffen, bzw. der GBR regelt oder geregelt hat zu aller erst im GBR diskutiert und abgesprochen werden müssen.
Diese Vorgehensweise ist unbedingt einzuhalten!
Außerdem weise ich darauf hin, dass bei GBR-Sitzungen eine Teilnahmepflicht aller GBR-Mitglieder besteht. Eine Verhinderung besteht nur bei Krankheit, Urlaub und in Ausnahmefällen bei Schulungen.
Sollte dies nicht eingehalten werden, werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt.
Bitte diese Mail entsprechend in euren Gremien kommunizieren.
Den Nachweis darüber (per Protokollauszug) bitte an mich senden.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXX
Vorsitzender der Gesamtbetriebsrats
Erstellt am 09.08.2007 um 16:47 Uhr von Lotte
hardle,
frage mich weiterhin, wer dem GBR die Befugnis zu diesem Verhalten gegeben hat?
Aber aus dem Brief geht auch hervor, dass die wahren Probleme tiefer liegen.
Erstellt am 09.08.2007 um 17:05 Uhr von Petrus
@hardle: Ich hoffe, der GBRV hat sich diesen Brief vom GBR gemäß § 51 (1) Satz 1 iVm §26 (2) Satz 1 BetrVG legitimieren lassen. Und eine schriftliche Anweisung dürfte nach §50(1) Satz 2 BetrVG ein wenig gesetzwidrig sein ihr könnt Eurem GBRV ja mal mit §48 BetrVG drohen ;-)
Die "drohenden Maßnahmen" könnten sich aber auf die Teilnahmepflicht an den GBR-Sitzungen beziehen und sind in den §§ 23(1), 48 BetrVG näher erläutert.
Wie sind denn nun die "Mehrheiten" im GBR verteilt? Es scheint ja zwei Gruppen zu geben: der GBRV aus A, sowie die Delegierten der Standorte B und C - und dann die sich heimlich treffenden Bösen der Standorte X, Y und Z. Sind die jetzt alle gleich groß oder wie?
Erstellt am 09.08.2007 um 17:50 Uhr von hardle
@Lotte:
klar liegen die Probleme tiefer, es ist ein Führungsproblem und persönliches Problem des GBRVs, schon in der letzten GBR-Periode hat er uns missachtet und schlecht behandelt, wir hätten keine Ahnung. Bei der letzte Wahl zum GBRV haben wir 3 Betriebe, aufgrund diverser Vorkommnisse, ihn geschlossen nicht mehr gewählt.
Seit dem sind wir für ihn gestorben er wird nichts mehr für uns tun (sein O-Ton). Er sieht auch nur seinen Standort, der auch der größte ist. Themen, die wir behandelt haben wollen, werden abgekanzelt und mit der Mehrheit des GBRs abgelehnt.
Bspl.: der BR aus Standort x möchte den "Der Betriebsrat" zu 78.- Euros/Jahr.
Dem AG wird dieses Anliegen mitsamt dem üblichen Prozedere mitgeteilt. Der AG schickt diesen Vorgang zum GBRV zur Regelung. Der GBRV lehnt die Zeitschrift ab, "ihr braucht das nicht, wir haben diese Zeitschrift, wenn ihr was rauskopieren wollt, dann ist das natürlich kein Problem", die Mehrheit im GBR stimmt dieser Ansicht zu!
Jetzt wäre der Rechtsweg notwendig, und schon folgen Drohungen vom GBRV und AG gemeinsam! Dann steht man plötzlich alleine da!
@Petrus:
Die Mehrheitsverhältnisse liegen bei 40:60 auf seiner Seite.
Er hat seinen Kreis, den er hegt und Pflegt, somit läuft jede Abstimmung nach seinem Wunsch.
Erstellt am 09.08.2007 um 17:53 Uhr von Kölner
@hardle
Besucht mal ein Seminar...
Erstellt am 09.08.2007 um 17:57 Uhr von Lotte
hardle,
der GBR ist doch für Euer Beispiel gar nicht zuständig! Habt Ihr die Gewerkschaft hinter Euch? Vielleicht sollte man mal Zähne zeigen?
Erstellt am 09.08.2007 um 18:05 Uhr von hardle
@kölner:
was nützt ein Seminar - das Frustriert nur noch mehr!
Ein Gerichtstermin wäre notwendig, aber man sollte sich trauen wollen. Aufmüpfige bekommen Einzelbehandlung vom AG unter Sechs Augen;-)
Ruckzuck steht man alleine da.
@Lotte:
Klar ist er nicht zuständig, das mit der Zeitschrift war ein Beispiel. So gehts mit Seminaren, Büroausstattung, usw. Alles hängt von seiner Lordschaft ab, gedeckt vom AG.
Keine Gewerkschaft
"Alles Sche..e, Deine Emma...
Erstellt am 09.08.2007 um 18:16 Uhr von Kölner
@hardle
Ich sehe es ein: Dann trete doch besser zurück!
Erstellt am 09.08.2007 um 18:24 Uhr von hardle
@Kölner:
Ich gebe nicht auf, i have a dream...
Immerhin sind wir nun schon 6 Gleichpolige, zumindest die BRVs und deren Stellvertreter, es kann nur besser werden.
Außerdem habe ich auch noch einen besonderen Schutz;-) sonst hätten die mich schon geteert und gefedert.
Erstellt am 09.08.2007 um 18:26 Uhr von Kölner
@hardle
Na endlich!
Raus aus dem Phlegma und rein in die Aktion.
Aber jetzt noch der richtige Seminaranbieter...