Erstellt am 06.08.2007 um 15:52 Uhr von Mona-Lisa
@juttisonne,
gib doch mal ein Beispiel, was euch zu dieser Einstellung kommen lässt! Erfahrungsgemäss sind es, wenn man mal genau bei den Kollegen nachhakt, nur ein paar, die mit einer Entscheidung, die sie selbst betraf, nicht zufrieden waren....
Erstellt am 06.08.2007 um 15:59 Uhr von Pamela A
Wie viele AN seid Ihr denn?
Erstellt am 06.08.2007 um 16:52 Uhr von Matze24
§23 BetrVG: "Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer ... können beim Arbeitsgericht ... die Auflösung des Betr.Rats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen." Ansonsten durch nicht Wiederwahl nach Ende der Wahlperiode (i.d.R. alle 4 Jahre).
Vielleicht benötigt der BetrRat auch nur mehr Unterstützung durch die Arbeitnehmerschaft?(!)
Ergo: das nächste Mal Betriebsratswahlen ernst nehmen.