Erstellt am 06.08.2007 um 10:18 Uhr von Sternburg
Ersatzmitglieder können nur für einzelne ausgeschiedene oder verhinderte BR-Mitglieder nachrücken.
Wenn der BR als Gremium zurücktritt, sind Neuwahlen fällig, unabhängig davon, ob noch Ersatzmitglieder vorhanden sind oder nicht.
Die Ersatzmitglieder sind dann keine mehr.
(Fitting, 22. Auflage, § 13 BetrVG, Rn 42)
Erstellt am 06.08.2007 um 10:19 Uhr von Werner
Hallo Martina
Abs2 Nr.3 ist hier für Dich wichtig.
§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5.der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
Erstellt am 06.08.2007 um 10:21 Uhr von hans
Ob das Gremuim komplett zurücktritt müsst ihr selbst entscheiden - formal eigentlich sogar jeder für sich ob er zurücktritt.
Wenn ihr genügend Nachrücker habt, ist das aber nicht notwendig.
Die anderen Möglichkeiten ist auflösen lassen - die genauen Gründe für das Ende der individuellen BR-Mitgliedschaft ist in $24 BetrVG, Gründe das Gremuim zu kicken in §23 I angegeben.
Erstellt am 06.08.2007 um 10:27 Uhr von Sternburg
@ hans:
"- formal eigentlich sogar jeder für sich ob er zurücktritt." - Das stimmt in Bezug auf deinen ersten Teilsatz so nicht.
Wenn der BR in seiner Mehrheit den Rücktritt beschliesst, schliesst das auch die Mitglieder ein, die dagegen gestimmt haben, ebenso die Ersatzmitglieder.
Erstellt am 06.08.2007 um 10:36 Uhr von hans
Sternburg, stimmt; 13 II 3 ist da eindeutig.
Ist Quatsch was ich geschrieben hab, danke für die Richtigstellung.
Erstellt am 06.08.2007 um 11:14 Uhr von Martina
Vielen Dank für die Antworten !
Verstehe ich das richtig, wenn wir die Mehrheit den Rücktritt beschließt, daß auch die Ersatzmitglieder zur Mehrheit zählen ? Oder nur die 7 aktiven BR-Mitglieder ? DANKE ! Martina
Erstellt am 06.08.2007 um 11:23 Uhr von Werner
Der Mehrheitsbeschluß Rücktritt des BR schließt die Ersatzmitglieder mit ein und es stehen Neuwahlen an!
Erstellt am 06.08.2007 um 11:25 Uhr von Sternburg
BR-Beschlüsse kann nur der BR fassen.
Ersatzmitglieder sind, solange sie nicht für ein verhindertes oder ausgeschiedenes ordentliches Mitglied nachgerückt sind, keine BR-Mitglieder!