Guten Tag!
Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an fest bestimmten Wochentagen zu fest vereinbartem Maximal-Zeitaufwand. Das Auftragsende ist offen. Zustimmungsersuchen nach § 99 wird uns verwährt, mit dem Hinweis, dass es keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung sei. Bin der Meinung, dass dieses so rechtlich nicht zulässig sein dürfte und man auf diese Weise wunderbar bestehende Arbeitsplätze aushebeln kann. Wer kann mir helfen?