Erstellt am 02.08.2007 um 08:58 Uhr von ego112
Ich seh schon, es möchte keiner auf die Frage eine Antwort geben ohne sich zu einer Äußerung hinreißen zu lassen, die eines BR nicht würdig ist.
Grundsätzlich kenne ich mich in puncto Schwerbehinderte nicht aus, doch brennt mir, wie sicherlich vielen anderen hier im Forum, eine Frage auf der Zunge: Warum ist die Kollegin seit """Jahren"""" AU geschrieben, obwohl sie lt. ärztlichen Gutachten arbeitsfähig wäre, wie Du schreibst????????????????
Mit der Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, denke ich ist so zu Verfahren wie bei ""normalen"" Arbeitsverhältnissen.
Kann der AG nachweisen, dass kein anderer geeigneter den Anforderungen des AN entsprechenden Tätigkeiten im Betrieb vorhanden ist bzw. es gar keinen freien Arbeitsplatz gibt, ist eine Betriebs- oder wie in diesem Fall eine Personenbedingte Kündigung wohl gerechtfertigt.
Letzteres lässt sich so aber, ohne Kenntnisse der genauen Umstände, nicht mit Sicherheit sagen.
Ich hoffe hier keinen auf den Schlips getreten zu haben und verbleibe mit kollegialem Gruß
ego 112
Erstellt am 02.08.2007 um 10:28 Uhr von spider
@ ego 112,
ich lese den Beitrag von Neuland 1 etwas anders: Die Kollegin war Jahrelang krankgeschrieben, ist jetzt wieder arbeitsfähig, darf aber nur 5 KG heben. Vieleicht könnte Neuland 1 aber, um Missverständnisse auszuräumen das ganze noch mal klären.
@ Neuland 1,
ich denke ein typischer Schonarbeitsplatz für die betroffene Kollegin wäre z.B. die Mitarbeit an der Pforte/Information. Es gibt aber sicher noch andere Bereiche. Bei einen evtl. Kündigunsschutzprozess muss der AG nachweisen, das er keine Beschäftigungsmöglichkeit für die AN hat.
Erstellt am 02.08.2007 um 11:27 Uhr von Angi1
Hallo Neuland1,
würde mich sofort mit dem zuständigen Integrationsamt in Verbindung setzen. Die haben Möglichkeiten zu helfen und wenn nicht müssen diese zuerst der Kündigung zustimmen.
MfG
Angi1
Erstellt am 03.08.2007 um 12:51 Uhr von Neuland1
Hallo,
ja...so einfach ist das alles nicht (aber wem sag ich das). Das Integrationsamt ist natürlich eingeschaltet und hat der Kündigung zugestimmt, weil der Arbeitgeber lapidar behauptet, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Das Integrationsamt ist für mich keine Schutzinstanz für Schwerbehinderte...genau so wenig wie unser tendenziell unwilliger Schwerbehindertenvertreter.
Die Kollegin ist als Altenpflegerin arbeitsunfähig, bei einer anderen Beschäftigung würde der Arzt sie arbeitsfähig schreiben. Sie wäre z. B. in der Altentherapie, beim Essenreichen, Arztgespräche, Pflegedokumentation...einsatzfähig. Der Arbeitgeber sagt schlichtweg, das er einen solchen Arbeitsplatz nicht hat. Aber das kann doch nicht allen ernstes reichen, um einen Rausschmiss zu rechtfertigen. Ein Platz an der Pforte ist ja nun der typische Arbeitsplatz für Schwerbehinderte. Aus meiner Sicht total daneben, weil es nur die Unfähigkeit des Arbeitgebers beweist, die Möglichkeiten der Schwerbehinderten wirklich noch zu nutzen. Unsere Kollegin soll lt. Arbeitgeber nicht am Empfang arbeiten, weil da die "älteren" Schwerbehinderten (sie ist ja noch keine 30) beschäftigt werden. Und sie will nicht am Empfang arbeiten, weil sie ein Examen hat und entsprechend ihren Möglich- und Fähigkeiten beschäftigt werden will. Deshalb suche ich ganz ganz dringend Beispiel, wo der Arbeitgeber Arbeitsplätze zugunsten der Schwerbehinderten umgewandelt hat, um deren Potential zu nutzen.
Bischen lang geworden, aber zum Verständnis vielleicht wichtig. Freue mich nach wie vor über Meldungen. Die Kollegin hat jetzt auf Weiterbeschäftigung geklagt und das finde ich ausgesprochen klasse. Endlich mal jemand, der sich nicht in jungen Jahren in die Rente schicken läßt.
Gruß Neuland1
Erstellt am 03.08.2007 um 13:28 Uhr von sphinx
Hallo Neuland 1,
wie wäre es mit einer ( innerbetrieblichen) Um-oder Weiterqualifizierung der MA?
Ich denke da z.B. an Pflegedienstleitung oder Kauffrau im Gesundheitswesen.
Also etwas, dass sie unter Verwendung ihrer Kenntnisse und Berücksichtigung ihrer Einschränkungen ausüben könnte.
Hierzu ( zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) beraten z. B. auch die Rentenversicherungsträger und Berufsförderungseinrichtungen.
LG
Erstellt am 03.08.2007 um 17:43 Uhr von Neuland1
Ist gar keine schlechte Idee, das mit in die Waagschale zu werfen.
Merci sphinx, Du ewig fleißige Ratgeberin :-)
Ich wünsch Dir ein schönes Wochenende
Erstellt am 03.08.2007 um 17:48 Uhr von waschbär
neuland,
Q- beauftragte
Wäschebeauftragte
Ausbildungsbeauftragte
EDV Beauftragte
Abteilung/Stationsleitung ......
Was hat den der Ag für Arbeitsplätze im Heim für die Kollegin ???? Das musst du doch wissen , was bei "euch" büg und Lastfrei heisst.
Habt ihr schon eine SBV ? In Freistllung ??
Erstellt am 04.08.2007 um 16:03 Uhr von Neuland1
Hallo Waschbär,
der AG bietet der Kollegin ja eben keinen Arbeitsplatz an. Das ist doch genau das Problem. Es gab auch bisher keinen Arbeitsplatz, der die Qualifikation von schwerbehinderten Kolleg/innen berücksichtigt bzw. genutzt hat.
Q- beauftragte: Die Stelle ist mit einer Vollzeitkraft unbefristet besetzt.
Wäschebeauftragte: Du meinst wahrscheinlich Hygienebeauftragte? Genau die Zusatzausbildung hat die Kollegin. Unser Arbeitgeber richtet aber dafür keine Stelle ein, sondern die Pflegedienstleitung hat (ebenfalls hierzu ausgebildet) diesen Part übernommen.
Ausbildungsbeauftragte: Wir haben 10 Auszubildende... dafür gibt es keine ausgewiesene Stelle. Vereinzelte examinierte Altenpfleger/innen haben eine Zusatzausbildung gemacht und "begleiten" die Auszubildenden zusätzlich zu ihrem Job.
EDV Beauftragte: Ist bereits im Rahmen eines Vollzeitjobs vergeben.
Abteilung/Stationsleitung ......Bei uns sind das Wohnbereichsleitungen. Die müssen allerdings genau wie die anderen voll in der Pflege arbeiten. Würde das für einen Wohnbereich anders gehandhabt oder umgestrickt, gäb's enormen Stress zwischen den Mitarbeiter/innen.
Es geht mir nicht um herkömmliche Vorschläge, sondern ich suche Erfahrungen mit MISCHarbeitsplätzen. Es gibt immer wieder Ausfälle auf den Wohnbereichen, in der Therapie, in der Verwaltung...und durch einen Mischarbeitsplatz könnten hier Fehlzeiten aufgefangen werden.
Für mich ist nicht die Frage, ob das geht, sondern das Problem ist ja die festgefahrene Sichtweise des Arbeitgebers und auch des SBV, der die lapidare Argumentation des Arbeitgebers übernimmt. Es muß doch Pflegeheime oder Krankenhäuser geben, wo der Arbeitgeber bemühter und innovativ ist, um die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen weiterzubeschäftigen.
Und jetzt wieder ab inne Sonne...schöne Grüße vom Neuland1
Erstellt am 04.08.2007 um 18:45 Uhr von smartie
Hallo Neuland1
wenn ich lese, das euer SBV der gleichen Meinung ist wie der Arbeitgeber
kann ich nur mit dem Kopf schütteln( Chefzäpfchen?)
Ich frage mich warum euer SBV sich für Mischarbeitsplätze nicht einsetzt???
So wie du das beschreibst, wäre das doch eine tolle sache und nicht nur für
Schwerbehinderte junge Mitarbeiter, sonder auch für den AG????
Ich glaube mal gelesen zu haben, das SBV = Schwerbehindertenvertretung heißt.
Weiß man das?????
Ich drücke deiner Kollegin die Daumen und finde das voll klasse, das sie sich nicht unterkriegen lässt. Viel Glück
Ihr solltet mal überlegen ob dieser SBV auch der richtige ist.
Gruss
smartie
Erstellt am 04.08.2007 um 18:56 Uhr von Neuland1
Hallo smartie,
das ist auf keinen Fall der richtige SBV.
Der absolute Knaller ist folgender: Die betreffende Kollegin hat sich beim BR schriftlich über ihn beschwert. Unsere Vorsitzende (dicke Busenfreundin des SBV) hat ihr eine Eingangsbestätigung geschickt und während ich dachte, sie macht mit der Kollegin mal einen Termin aus, droht der SBV der betroffenen Kollegin durch einen (Gewerkschafts)anwalt mit einer Klage, falls sie sich nicht entschuldigt. Ist doch wohl der Oberhammer oder? Na ja, so ist das, wenn zwei Listen im BR vertreten sind und die Mehrheit entscheidet. Mutet schon sonderbar an, ist aber leider ganz ganz bittere Realität.
Werde die gedrückten Daumen weitergeben...die Kollegin kanns brauchen :-))
Erstellt am 06.08.2007 um 07:37 Uhr von smartie
Guten Morgen Neuland1
Was für ein Unternehmen seid ihr denn???,
wo der SBV und die Betriebsratsvorsitzende nicht gewillt sind eine schwerbehinderte MA auf ganzer Linie zu unterstützen und deren Belange
auch bei dem AG zu vertreten und durchzusetzten.
Außerdem finde ich es äusserst merkwürdig, dass der SBV gegen besagte
behinderte MA einen Gewerkschaftsanwalt einschaltet.
Wie sollen sich hinsichtlich dessen andere schwerbehinderte MA vertrauensvoll
an den SBV wenden?????
Was ist das bei euch??????
Gruss
smartie
Erstellt am 06.08.2007 um 22:06 Uhr von Neuland1
Tja smartie,
was ist bei uns los...das frage ich mich auch ständig. Es ist schon ziemlich grauenhaft zu beobachten, dass es hier nicht um die Kolleginnen geht, sondern auf ganz üble Art und Weise Macht- und Positionskämpfchen ausgetragen werden.
Ich hoffe, das ändert sich noch mit der Zeit.
Schlimm ist, dass ver.di dieses Verhalten mitträgt...auch ungeachtet der Austritte von Kolleginnen und Kollegen.
Viele Grüße vom Neuland1