Erstellt am 31.07.2007 um 08:05 Uhr von spielemann
Hallo,
na klar. Wenn sie sich in der 5,5 Tagewoche einteilt und somit eine kürzere Tagesarbeitszeit hat und einen höheren Urlaubsanspruch dann muß sie auch den halben Tag im Anschluß an den Montag bis Freitag arbeiten.
Grüsse
spielemann