In wie weit kann man ein BR Mitglied verpflichten, seine BR Arbeit vor dem Gremium offen zu legen?


Wenn man ein BR Mitglied hat, welches ständig BR Arbeit tut aber niemand weiß, was das ist. Er in AG oder oder Ausschüssen sich jedoch weigert, mit der Begründung er sei schon zu weit ausgelastet, aktiv zu werden, kann man hier als Gremium eine offenlegung der Tätigkeiten des BR Mitglieds verlangen?

Wenn ja auf welcher Grundlage?!