Erstellt am 25.07.2007 um 17:31 Uhr von frosch
Kommt auf den Lehrgang an. Schau dir einfach den § 37 Abs.6 und § 37 Abs.7 an (idealerweise ne Kommentierung von Fitting o. Däubler sind gut)
Lehrgänge nach §37.6 dürfen nicht zeitlich beschränkt werden, höchstens thematisch (soll heißen sie sollten erfolrderlich sein) Lehrgänge nach §37.7 Sind auf 4 Wochen im ersten Jahr der Amtszeit danach auf 3 Wochen /Jahr beschränkt. Sie müssen persönlich geeignet sein. Lehrgänge sollen aber nicht unverhältnismäßig häufig besucht werden