Erstellt am 23.07.2007 um 12:01 Uhr von Werner
Erstellt am 23.07.2007 um 12:11 Uhr von Frosch
Was gibts da zu händeln? 6 Betriebsräte haben nicht mit Ja gestimmt, der Beschluss ist abgelehnt. Da gibt es nix auszulegen. Richtig ist auch, hätten sie vorher klar ausgedrückt sie würden nicht teilnehmen, wäre der Beschluss angenommen. Das geht aber auch nich nach Lust und Laune. Persönliche Befangenheit wäre zB ein Grund nicht mit abzustimmen.
Erstellt am 23.07.2007 um 12:39 Uhr von Immie
Frosch
ich brauche keinen besonderen Grund.
Ich muß es nur vor der Beschlussfassung klar und deutlich sagen.
Das heißt nicht das das erstrebenswert ist.
anna
es ist genauso wie du schreibst.
Entweder enthalten ,oder vorher sagen , ich mach nicht mit
Erstellt am 23.07.2007 um 13:26 Uhr von Frank B
Im Grundsatz ist das so!
Interessant wird es erst, wenn ein Beschluss im Bezug auf §99 BetrVG in dieser Konstelation gefasst wird. Dann gilt zwar die Einstellung als abgelehnt, der BR kann es aber nicht nach §99 Abs.2 BetrVG begründen! Viel Spass!
Erstellt am 23.07.2007 um 13:36 Uhr von Immie
Frank,
Dann muss man den Beschluss anders formulieren:-)
Erstellt am 23.07.2007 um 18:00 Uhr von Frosch
@ Immi Wenn du ohne erkennbaren Grund nicht an Beschlüssen teilnehmen möchtest könnte dir das als Behinderung des Betriebsrat ausgelegt werden dazu dann §119, wenn einer aber nur n bissl mir dir stänkern möchte macht er/sie evtl ne grobe Pflichtverletzung draus. Immer vorrausgesetzt du hält dich aus Jux und Dallerei aus der Beschlussfassung raus
Erstellt am 23.07.2007 um 20:31 Uhr von Immie
Frosch ,
wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen,
wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung?
Und wenn bei der Berechnung der Stimmverteilung meine Anwesenheit unberücksichtigt bleibt,
wo behindere ich dann die BR Arbeit?
Das dieses Verhalten nicht erstrebenswert ist hatte ich schon erwähnt.
Erstellt am 23.07.2007 um 21:36 Uhr von peanuts
wenn das BetrVG mir die Möglichkeit gibt,an einer Beschlussfassung nicht teilzunehmen,
wo siehst du dann die grobe Pflichtverletzung?
Du solltest einmal eine Kommentierung zum §23 BetrVG lesen!
Erstellt am 23.07.2007 um 21:54 Uhr von Immie
Wie du schon selbst wiederholt hast .....an EINER Beschlussfassung....
Diese Möglichkeit wird eingeräumt und ist nicht gleichzusetzen mit
-Nichtteilnahme an BRSitzungen und Abstimmungen im BR-
Da muß man das schon penetrant betreiben.
Erstellt am 23.07.2007 um 22:06 Uhr von peanuts
Erstellt am 23.07.2007 um 22:06 Uhr von Frosch
Vernachlässigung gesetzlicher Befugnisse wäre ein Ansatz. Aber ich glaube wir driften allmählig ab
Erstellt am 24.07.2007 um 15:34 Uhr von anna
Danke für die vielen Antworten, dieses Thema kann man durchaus kontrovers diskutieren. Gut war es im HPVG, dort ist es gerichtlich geklärt , da zählen nur die Ja - und Neinstimmen.