Ein Antrag gilt als abgelehnt wenn die Abstimmung 5 x Ja, 4x Nein und 2 Enthaltungen ergibt. Die Stimmenthaltungen haben somit eine besondere Gewichtung und einen Vorteil für die Abstimmenden die somit Ergebnisse beeinflussen können, ohne dass sie sich zu einer Position bekennen müssen. Würden Sie im Vorfeld auf eine Stimmabgabe trotz Anwesenheit verzichten, würden Sie nicht mitgezählt und der Antrag wäre mit 5 zu 4 angenommen. Ich habe zu diesem Thema unterschiedliche Aussagen von Rechtsanwälten bekommen und im Fitting sind auch beide Varianten beschrieben. Wie handhabt ihr das?