Hallo zusammen,



folgendes haben wir in einer Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung für den Eilfall vereinbart:



„Der Betriebsrat bzw. ein anwesendes Betriebsratsmitglied ist unverzüglich mündlich und schriftlich per E-Mail über die angeordnete bzw. durchgeführte Maßnahme vom leitenden Angestellten/Nachtschicht Dispatcher/Techniker/I-Punkt/EDV zu informieren.“

Es wird also das BR-Büro mit einer E-Mail informiert. Gleichzeitig soll ein anwesendes BRMtgl. informiert werden.

Meine Frage:

Wenn kein Betriebsratsmitglied, z.B. in der Nachtschicht, anwesend ist, muss dann ein anwesendes Ersatzmitglied informiert werden?