Erstellt am 16.07.2007 um 16:18 Uhr von Miezi21
Nanu, die Situation kenn doch ich irgendwo her :-)
Fordert den AG auf, euch nach §40 Abs.2 BetrVG einen Raum zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht nochmal dran erinnern mit Fristsetzung. Dann könnt ihr nach Beschluss einen Sachverständigen beauftragen.
Erstellt am 16.07.2007 um 16:30 Uhr von Baum
Hallo Silly71,
schaut mal in das BetrVG (Fitting) § 40 Rn 108 bis 113
Erstellt am 16.07.2007 um 21:26 Uhr von spartacus
@ Miezi21
ich würde gleich einen Anwalt beauftragen. Was soll der Sachverständige den noch feststellen?