Erstellt am 15.07.2007 um 18:56 Uhr von Der alte Heini
Erstellt am 16.07.2007 um 12:21 Uhr von Benno_BRB
Hallo Wupper!
"Dienstliche Verhinderung" ist auch ein Grund zur Nichtteilnahme an der BR-Sitzung!
Dazu zählt aber nicht die planmässige Arbeit sondern nur Strörungsbeseitigungen und dienstreisen und solche Dinge!!
Erstellt am 16.07.2007 um 16:56 Uhr von betriebliche trübung
hallo heini, dein "Ja" gefällt mir... wo kann ich das nachlesen?
Erstellt am 17.07.2007 um 11:28 Uhr von Sternburg
Die Teilnahme an einem BR-Seminar zählt doch unbestritten zu den Tätigkeiten des Betriebsrats und somit zu den 'echten' Verhinderungsgründen. Und ebenso gehört für GBR-Mitglieder die Teilnahme an GBR-Sitzungen zu deren Aufgaben.
Und wenn ein GBR-Mitglied an einer GBR-Sitzung teilnimmt, kann er ja nicht gleichzeitig auf der BR-Sitzung erscheinen, stimmts? :-)
Warum soll dann kein Ersatzmitglied geladen werden dürfen?
Erstellt am 17.07.2007 um 17:51 Uhr von Wupper
@ Sternburg
ich sehe dies ja auch so, aber die Mehrheit im Gremium eben nicht, da habe ich schon mit Engelszungen versucht die Meinung umzustimmen aber es hilft nichts,(auch unsere Gewerkschaft ist nicht meiner Meinung), da kann ich halt nicht viel machen.
Erstellt am 17.07.2007 um 20:13 Uhr von Gevatter
Nachlesen kannst Du dazu alles in der Kommentierung des § 25 BetrVG. In diesem Fall MUSS sogar ein E-Mitglied nachgeladen werden, ansonsten sind die Beschlüsse des BR unwirksam. Ich würde deinem BR empfehlen, mal ein Seminar zur korrekten Beschlußfassung zu besuchen. Ich bin sehr erstaunt, wie lax viele BR's mit der Ladung umgehen. Das könnte mal böse ins Auge gehen.
Erstellt am 18.07.2007 um 21:40 Uhr von Kölner
@Gevatter
Die Beschlüsse an und für sich sind wegen eines "fehlenden Ersatzmitgliedes" nicht von vornherein nichtig!
Im umgekehrten Fall allerdings schon: Kommt ein EBRM zur Sitzung, nimmt an selbiger Teil und dürfte nicht daran teilnehmen, wäre das Gebot der Nicht-Öffentlichkeit verletzt.
@Der alte Heini
Bist Du Dir sicher, dass die Teilnahme an einer GBR-Sitzung als Verhinderungsgrund zählt? Ich bin mir diesbezüglich noch nicht so sicher...