Erstellt am 15.07.2007 um 17:28 Uhr von Mona-Lisa
@wupper,
Gründe für eine zeitweilige Verhinderung eines BR Mitglied's. Da sagt der § 25 Rd. Nr. 16 BetrVG DKK:
"Krankheit, Urlaub (BAG 20. 8. 02, AuR 03, 197), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, Elternzeit nach dem BErzGG, Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen..."
Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden, solange wie er ausfällt (§ 26 Rd. Nr. 31 ff BetrVG DKK), er könnte aber auch sein Amt niederlegen und ihr wählt einen Neuen.
Notwendig ist das aber nicht. Das einzige was ihr auf jeden Fall tun müsst - dem nachrückenden Ersatzmitglied Bescheid geben, dass es für die Zeit des Ausfalls festes Mitglied im Gremium ist.
Erstellt am 15.07.2007 um 18:01 Uhr von Der alte Heini
Wupper,
wofür wollt ihr einen neuen Vorsitzenden wählen?
Was meinst Du warum neben dem Vorsitzenden auch ein stellv. Vorsitzender vom Betriebsrat gewählt werden muss.
Erstellt am 15.07.2007 um 18:38 Uhr von betriebliche trübung
@dah: so dumm finde ich die frage nicht, denn es ist hier nicht nur von einer kurzen abwesenheit die rede.
@wupper: warum nicht? ihr könnt, aber ihr müsst nicht.
Erstellt am 15.07.2007 um 22:00 Uhr von Wupper
Warum nicht? Der Vorsitzende könnte aus gesundheitlichen gründen bis zu einem Jahr oder mehr ausfallen
Erstellt am 15.07.2007 um 22:06 Uhr von Kölner
@Wupper
Nehmen wir es mal politisch.
Dann könnte die Abwahl des BRV und die anschliessende Neuwahl eines BRV durchaus Sinn machen, um ein Zeichen zu setzen ggü. AG und Belegschaft.
Sieht man sich dagegen die betriebsverfassungsrechtliche und vor allem auch die moralische Seite an, könnte man genau so wie "Der alte Heini" das beschrieb, verfahren: Alles so lassen wie es ist, wofür hat man denn den Stellvertreter? Bestimmt nicht, um in schlechten Zeiten einen BRV mal eben über die Wupper gehen zu lassen (Tschuldige, passte einfach)...zumal Du auch im Konjunktiv redest.
Achja...vielleicht kommt der Kollege ja trotz Krankheit...(?)
Erstellt am 16.07.2007 um 08:23 Uhr von betriebliche trübung
@kölner: und was ist, wenn der brv wie 68356 beschrieben ein jahr ausfällt und und der stellv.brv plötzlich krank wird / einen unfall hat / oder zur kur geht / ...?
was die politische dimension betrifft: es ist nicht unbedingt eine katastrophe, nach dieser langen zeit wieder zurück ins "zweite glied" zu huschen, wenn dies von anfang geplant war UND wenn der ursprüngliche bvr besser geeignet ist.
@wupper: man muss sich einig sein, es hat eine fatale aussenwirkung, uneinigkeit zu signalisieren. holt auch die meinung des bisherigen brv ein.