Hallo zusammen,
zur Zeit verlassen wg betriebsbedingter Kündigungen etliche Mitarbeiter die Firma. Nun ist es so, dass jeder MA i.d.R. auf dem Firmen-eMail-Postfach neben arbeitsbezogenem Schriftverkehr auch private eMails erhält. Allerdings wird es in unserer Firma so gehandhabt, dass nach dem Ausscheiden eines MA dessen Vorgesetzter die Einsicht in das eMail-Postfach erhält (und somit auch die Privat-Korrespondenz lesen kann). Sollte der BR fordern, dass bei Ausscheiden eines MA dessen eMail-Postfach gesperrt wird, und zwar so, dass bei jeder eintreffenden eMail ein Rückmeldung ergeht, der MA sei nicht mehr erreichbar und man möge sich doch an ....... wenden? Damit wäre gewährleistet, dass a) Geschäftskunden ein Ansprechpartner genannt wird, b) private Absender zukünftig eMails an diese Adresse unterlassen. Meiner Meinung nach eine Sache des Datenschutzes, um die sich der BR kümmern muss - oder sehe ich das falsch?