Hallo zusammen,
aus einer Schulung zum BetrVG habe ich eine Info mitgenommen, die Folgendes beinhaltet:
Beteiligt sich der AG an den Kosten einer weiterqualifizierenden, vom Arbeitnehmer privat iniziierten Fortbildung, so ergibt sich für alle anderen Abreitnehmer der Anspruch, ebenfalls eine finanzielle Unterstützung vom AG zu erhalten. Bedingung: die Fortbildung muss einen direkten Bezug zu dem derzeit ausgeübten Tätigkeitsfeld haben.
Kann mir jemand sagen, ob es diesen Anspruch tatsächlich gibt und in welchem Gesetz er verankert ist?
Danke im Voraus. Gruß von Neugier