Erstellt am 12.07.2007 um 15:26 Uhr von paula
bei einer einmaligen individuellen Kostenübernahme durch den AG sehe ich keine Verpflichtung für den AG dies anderen AN in gleicher Weise zukommen zu lassen
Erstellt am 12.07.2007 um 16:02 Uhr von amazing
@ Neugier
vielleicht hilft Dir das weiter:
http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php
hier sind diverse Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt:
http://www.bzn-duisburg.de/1647.html
Es steht jedem MA frei, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen und über Weiterbildung und Aufstiegschancen zu verhandeln.
Gehe davon aus, das der AG die Förderung und teilweise oder bestenfalls komplette Kostenübernahme von der Notwendigkeit in seinem Unternehmen abhängig machen wird.
Auf jeden Fall hat jeder MA Anspruch auf 5 bezahlte Sonderurlaubstage.
hier zur mehr Infos unter
www.bildungsurlaub.de
Viel Glück und Erfolg
Erstellt am 12.07.2007 um 21:34 Uhr von Kölner
@amazing
Ein Anspruch auf Bildungsurlaub ergibt sich dennoch von Bundesland zu Bundesland für den AN in unterschiedlicher Art und Weise; manchmal sogar gar nicht.
Dein angegebener link ist für NRW gut, für Bayern nicht so und für Thüringen/Sachsen wäre er fast schon wünschenswert.
Erstellt am 13.07.2007 um 09:50 Uhr von Hannes1955
Thema "Bildungsurlaub":
http://www.stattreisenberlin.de/studienreisen/bildungsurlaub.html
"Kein Recht auf Bildungsurlaub besteht in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen."
"In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub."
Erstellt am 13.07.2007 um 10:05 Uhr von Neugier
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Infos, aber mir geht es weniger um den Anspruch auf Bildungsurlaub, sondern vielmehr um einen möglichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den AG. nach dem Motto: Übernimmt der AG bei einem Mitarbeiter einen Teil der Kosten zur Weiterbildung, so entsteht für andere Mitarbeiter ein Anspruch auf finanzielle Beteiligung des AG.
Gruß, Neugier