Erstellt am 12.07.2007 um 10:55 Uhr von tramdriver
Hi Rollo,
es ist schwierig, so einer Einstellung zu widersprechen. Wenn der AG die interne Bewerbung nicht nehmen möchte, kann der BR eigentlich fast nichts machen. Man kann nicht unbedingt die BR-Wunschkandidatin "hineinzustimmen", sondern muss beim Bewerber schauen, ob man ihn aus einem der sechs Gründe ablehnen kann - wenn man denn will. Das würde aber immer noch nicht heißen, dass die seit 35 Jahren beschäftige Kollegin den Job bekommt. Vielleicht wird ja die "alte" Kollegin aus Altersgründen nicht genommen... dann wäre es ein Fall für das AGG. Bei der internen Bewerbung solltet ihr euch auf jeden Fall ausführlich begründen lassen, warum sie nicht berücksichtigt werden konnte. Das ist auf jeden Fall möglich, bringt aber auch nicht besonders viel, weil sich ein AG so eine Begründung natürlich ganz leicht aus den Fingern saugen kann.
Erstellt am 12.07.2007 um 13:07 Uhr von Angi1
Hallo Rollo,
nehmt euch mal den § 84 des SGB IX Abs. 2 zu Hilfe. Dieser Teil des SGB gilt für alle Arbeitnehmer.
Damit könnt Ihr zuerst einmal das Problem der Kollegin in Angriff nehmen. (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Mit Unterstützung des Betriebsarztes kann man hier eventuell eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen durchsetzen.
Der AG kann dann ja für die alte Stelle der Kollegin eine neue Stellenausschreibung machen.
Es wäre zumindest einen Versuch wert.
MfG
Angi1