Erstellt am 12.07.2007 um 08:10 Uhr von hennessy
In welchen Bereich ist die Fa. tätig?
gibt es einen Tarifvertrag der hier gültig ist?
hier sind zusätzliche Informationen nötig.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:12 Uhr von Kölner
@schubi1
Nur 20 Tage zu bekommen wären möglich.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:18 Uhr von schubi1
Kein Tarifvertrag, es handelt sich um eine Praxis für Physiotherapie.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:30 Uhr von hennessy
Habe ich gerade gegoogelt:
Wie lang ist Ihr gesetzlicher Mindesturlaub?
Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage. Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind, normalerweise also die 6 Wochentage von Montag bis Samstag.
Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub für 4 Wochen.
Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:
24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.
Wer nur 4 Tage in der Woche arbeitet, hat dementsprechend einen Anspruch auf 16 Arbeitstage Urlaub:
24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 4 Arbeitstage = 16 Arbeitstage Urlaub.
Ich hoffe das hilft.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:34 Uhr von schubi1
... und der volle Urlaubsanspruch nach § 4 Bundesurlaubsgesetz?
Wäre der Mitarbeiter gekündigt worden, hätte er ja auch den vollen Urlaubsanspruch.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:46 Uhr von schubi1
Es ist eine Arbeitsvertragsänderung ab 1. 8. von 24 auf 18 Tagen pro Jahr.
Erstellt am 12.07.2007 um 08:51 Uhr von docpille
Es ist so wie Kölner sagt 20 wäre möglich.18 nicht.
Erstellt am 12.07.2007 um 09:05 Uhr von schubi1
... und § 4 Bundesurlaubsgesetz??
Erstellt am 12.07.2007 um 09:12 Uhr von hennessy
Für den Mitarbeiter gilt bis 31.07. der alte Urlaubsanspruch.
d.H. der Alte Urlaub wird durch 12 geteilt und er bekommt für jeden Monat 1/12 (das wären bei 25 Tagen Jahresurlaub 14,5 Tage)
Der neue urlaubsanspruch wird dann genauso gehandhabt. Aber es gaht eigentlich in der Diskussion darum ob 18 Tage Jahresurlaub rechtlich zulässig ist.
§4 gilt nur bei Neueinstellung.
Erstellt am 12.07.2007 um 09:29 Uhr von Bergmann
@ Hennessy,
glaubs doch--der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage !! 24 Tage sind Minimum bei der 6 Tage Woche, 20 Tage sind Minimum bei der 5 Tage Woche und um 18 Tage Anspruch nur zu haben-hätte er eine 4,5 Tagewoche haben müssen !!!!
Erstellt am 12.07.2007 um 10:02 Uhr von hennessy
Sag ich doch er schreibt doch 5 Tage-Woche also stehen ihm Gesetzlich mind. 20 AT Urlaub zu.
(Wenn kein Tarifvertrag zieht.)