Hallo,
ein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit über einem Jahr mit 24 Tagen Urlaub (5-Tagewoche).
Der ArbG legt am 10. 07. 2007 einen neuen Arbeitsvertrag "aus wirtschaftlichen Gründen" zur Unterschrift vor, wonach ab 1. 8. nur noch 18 Urlaubstage vorhanden sind.
Liegt hier ein Verstoß gegen § 3 Bundesurlaubsgesetz vor bzw. hat der Mitarbeiter nicht nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses den vollen Urlaubsanspruch?
Es handelt sich um ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten ohne BR.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen