Hallo,
wir sind ein Unternehmen, das jahrelang einen einzigen Betriebsrat hatte. Eine Abteilung des Unternehmens hat eine komplett eigene Organisation (eigene Buchhaltung, eigene IT, eigene Leitung) und eigene Technik.
Das komplette Unternehmen ist vor zwei Jahren von einem anderen Unternehmen übernommen worden. Daraufhin hat die eine, oben beschriebene Abteilung einen eigenen Betriebsrat gegründet (dessen Vorsitzender ich bin). Jetzt gibt es zwei Betriebsräte und einen GesBR im Unternehmen.
Die alten Betriebsvereinbarungen sind von dem einen, für alle agierenden Betriebsrat abgeschlossen worden und gelten auch für alle Betriebe weiter. Wenn der AG jetzt eine BV kündigt, geht die Kündigung an den größeren der beiden BRs (nicht an den Gesamt-BR), mit der Begründung, dass das ja auch damals der Vertragspartner gewesen sei. Unserer Meinung nach ist der GesBR der Rechtsnachfolger des einen alten BRs. Wenn bei uns nicht gekündigt wird, brauchen und können wir gar keine neue BV abschließen.
Frage: Wer ist der Ansprechpartner (Rechtsnachfolger) für alte BVs (Kündigung)? Gibt es dafür Gesetzes-Kommentare oder Urteile und wenn ja, wo?
Vielen Dank!