Erstellt am 10.07.2007 um 19:14 Uhr von Kölner
@Gina
Mich würde so einem Absimmungsverhalten nur bei einer "persönlichen Betroffenheit" entgegen sehen wollen!
Erstellt am 10.07.2007 um 19:48 Uhr von Gina
@Kölner
Was meinst du mit persönlicher Betroffenheit?
Wenn ich das BetrVG richtig lese, dann darf das BRM, welches persönlich (durch Versetzung, Kündigung ...) betroffen ist, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Ersatzmitglied ist zu laden.
Das würde ich anders werten als die Erklärung über die Nichtteilnahme an der Beschlussfassung. Hier müsste das BRM noch an der Beratung teilnehmen und erst zur Abstimmung erklären, an dieser nicht teilnehmen zu wollen.
Gina
Erstellt am 10.07.2007 um 19:57 Uhr von Kölner
@Gina
Das meinte ich, deswegen die "". Ich übertreibe jetzt mal...
...Es könnte folgende Äusserung fallen: "Ich bin über die anstehende Beschlussfassung so betroffen und emotional so besetzt, dass ich beim besten Willen keinerlei Abstimmungsverhalten an den Tag legen kann und damit an der Abstimmung nicht teilnehmen kann".
Das ist ja durchaus etwas anderes als "ich enthalte mich". Auch hinsichtlich des Ergebnisses der Abstimmung...
Erstellt am 10.07.2007 um 20:14 Uhr von Gina
@Kölner
okay, gut das du übertrieben hast - ich "verstehen".
Das mit dem Abstimmungsergebnis ist mir klar, weil auch ziemlich gut im Komm. BetrVG beschrieben.
Noch eine neugierige Frage:
Bleibt das BRM während der Abstimmung denn nun in der BRS oder folgt ein "Platzverweis"?
Bitte notfalls wieder übertreiben, damit ich dir folgen kann. Danke Gina
Erstellt am 10.07.2007 um 20:31 Uhr von Catweazle
@Gina,
es gibt keinen Platzverweis, folglich bleibt das BRM anwesend.
Wenn ich an einer Sitzung verhindert war, nehme an der folgenden Protokoll-Abstimmung nicht teil. Dies scheint mir der vernüftigste Weg zu sein.
Erstellt am 10.07.2007 um 22:02 Uhr von gina
@Kölner + Catweazle
ich danke Euch Gina