Erstellt am 09.07.2007 um 01:37 Uhr von Urmel
HÄ??
0:6 gibt's nicht... allenfalls 1:6
... außerdem ist ein Beschluss ein Beschluss!!
Erstellt am 09.07.2007 um 01:52 Uhr von peanuts
0:6 gibt's nicht... allenfalls 1:6
Falsch!
Ist es möglich, das unser BR Vorsiitzender einen Beschlussantrag zur Frage einer Neuanstellung solange wiederholt bis er meint das richtige Ergebnis zu erhalten?
Ja!
Es liegt doch an Euch, eine Beschlussunfähigkeit herbei zu führen!
Ist es nicht auch eine Form der Beeinflussung wenn er sofort nach Fragestellung zum Beschluss die Hand erhebt ?
Soll er erst eine Stunde warten?
Erstellt am 09.07.2007 um 06:20 Uhr von Frank B
Auf die Begründung von Euch zur Ablehnung wäre ich gespannt!
Erstellt am 09.07.2007 um 07:25 Uhr von pirat
@ all es gibt einen Kino Classiker,
" Die zwölf Geschworenen"
Der Film in seiner Original-Kinofassung von 1957 gilt bei Soziologen und Psychologen bis heute als ein Musterbeispiel zur Anschauung von Rollenverhalten, Gruppenverhalten und gruppendynamischen Prozessen.
Da fallen mit doch glatt Parallelen ein....die Art der Einflußnahme meine ich natürlich damit erst keine Mißverständnisse aufkommen....
Erstellt am 09.07.2007 um 07:30 Uhr von RolfH
@stromer
Interessant wäre es ja zu wissen, was denn nachgebessert wurde und wer das gemacht hat!
Hat Euer BRV denn an dem Antrag der GF was verändert? Oder hat er schnell was ändern lassen unter Mithilfe der GF? Wenn diese Abstimmungen innerhalb einer BR-Sitzung waren muss es ja wohl so sein. Klär uns doch mal ein bisschen näher auf.
Erstellt am 09.07.2007 um 07:59 Uhr von Lotte
Stromer,
so lange der Beschluss keine Aussenwirkung hat, kann er jederzeit geändert werden. Hat er Außenwirkung, so kann er mit Zustimmung des AG geändert werden.
Däubler dazu unter § 33, BetrVG RN22: "...Hat er Außenwirkung (z. B. durch Mitteilung an den AG) erzeugt, ist der BR an ihn gebunden, sofern der AG nicht mit einer Änderung einverstanden ist...."
Euer BRV weiß anscheinend sehr gut, wie er die Beschlüsse Eures Gremiums nach seinem Willen gestalten kann.