Erstellt am 06.07.2007 um 16:22 Uhr von Kölner
@chico
Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...
Erstellt am 06.07.2007 um 18:57 Uhr von chico
danke kölner !
wo kann ich das eventuell nachlesen?
gruß chico
Erstellt am 06.07.2007 um 18:59 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.07.2007 um 21:30 Uhr von peanuts
Erstellt am 06.07.2007 um 21:39 Uhr von Dummi
Das Teilzeitbeschäftigte AN sind ....
Es ging um die Anzahl der BRM....
Erstellt am 06.07.2007 um 22:01 Uhr von peanuts
Wie werden halbtagsbeschäftigte gezählt
Ganz und als eine Person, ein AN, Kollege, Wählender, Abstimmender...
wo kann ich das eventuell nachlesen?
§ 9 BetrVG ???
§ 5 BetrVG
Ich erhöhe noch um den § 7 BetrVG
Alles klar Schlaui?
Erstellt am 06.07.2007 um 22:12 Uhr von Schlaui
Erstellt am 06.07.2007 um 22:29 Uhr von Lotte
peanuts,
es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!
Erstellt am 06.07.2007 um 22:35 Uhr von peanuts
es geht nicht darum, ob TZ AN wirklich wahlberechtigt und AN sind. Es geht um die Anzahl der BR!
Richtig! Darum war die Antwort auf die 2. Frage ja auch der §9 ....
Erstellt am 06.07.2007 um 22:44 Uhr von Lotte
worüber Du Dich mockiert hast
Aber zur Versöhnung:
Unter Deinem § 5, BetrVG findet man im Däubler unter RN 33:
"Teilzeitbeschäftigte sind im Rahmen derjenigen Vorschriften, die auf bestimmte Zahlengrenzen abstellen (z. B. auch bei § 38), genauso zu berücksichtigen wie Vollzeit-AN. Eine Umrechnung der Anzahl teilzeitbeschäftigter AN in eine entsprechende (niedrigere) Anzahl von Vollzeitarbeitskräften ist daher unzulässig..."
PS: Du hast Dich nicht mockiert, sondern es wirkte nur so, schon kapiert
Erstellt am 06.07.2007 um 22:50 Uhr von peanuts
Ich habe mich nicht mokiert, nur den §9 moniert!
Erstellt am 07.07.2007 um 12:46 Uhr von Dudde
@all
Mal was zum Nachdenken.....;-)
Man kann doch nicht ein Unternehmen mit "sagen wir mal 10000 Vollzeitbeschäftigte
in Bezug auf Freistellungen" mit einem Unternehmen von 10000 Teilzeitkräften
vergleichen (Umsatz ect.).
Letzterer wird seinen Laden dann bald Dichtmachen können, das kann doch nicht
richtig sein, auch wenn der Gesetzgeber etwas anderes sagt.
Was meint Ihr wen der dann Entlassen wird, um die Kosten der freigestellten
BR's wieder reinzuholen? usw. usw.
Dudde
Erstellt am 07.07.2007 um 17:40 Uhr von amazing
@ Dudde
diese Gedankengänge erinnern mich an gewisse AG's oder überbezahlten Möchtegernmanager - die statt ihre Hausaufgaben zu machen - sich lieber Gedanken machen, wie man Savings einfährt um den Bonus am Endes des Jahres mal wieder auf Kosten der MA einzustreichen...
Naja - ok - Controller haben auch solche Spleens... ;-)
Amazing