Erstellt am 05.07.2007 um 18:30 Uhr von Kölner
@Moin packer
Kryptisch würde ich antworten:
"Das Ungerechteste was man einem AN antun kann ist: Ihn mit anderen zu vergleichen!"
Interessant ist das Verhalten des AG erst bei einem arbeitsrechtlich relevanten Vorgang...
Erstellt am 05.07.2007 um 20:21 Uhr von Gevatter
Da habe ich wohl eine schlechte Nachricht: der AG darf so vorgehen. Wenn der AG es dem einen gestattet zu spät zu kommen, dem anderen aber nicht, so liegt zweifelsfrei eine Ungleichbehandlung vor. Allerdings ist diese betriebsverfassungsrechtlich irrelevant, da das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz eine arbeitsvertragliche Pflicht ist. Abhilfe schafft hier nur, pünktlich die Arbeit aufzunehmen.
Erstellt am 06.07.2007 um 07:31 Uhr von betriebsratten
Alter juristischer Grundsatz: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht
Erstellt am 06.07.2007 um 10:26 Uhr von packer
danke leute,
das hatte ich auch so auf dem schirm... aber manchmal kommt ja noch der ein oder andere tip aus dem dunklen der rechtsschöpfung ans helle licht :)
dann hilft nur mal wieder das öffentliche agitieren und den nasenfaktor aufzuzeigen... bäh, was für eine verwerfliche welt...
euch noch ein schönet wochenende!
@kölner
bin am we zu besuch in eurem städtchen... hoffe da gibts dann auch normales bier :)
gruß vom packer
Erstellt am 06.07.2007 um 18:26 Uhr von Kölner
@packer
Das beste kann ja nur aus Köln kommen...
...egal ob Kölsch oder Kölsches!