Hallo und guten Abend,
wer hat Erfahrung mit Scheinwerkverträgen in seinem Betrieb?
Situation bei uns:
Durch einen Werkvertrag mit einem branchenfremden Unternehmen versucht unsere GL die Mitbestimmung nach 99 zu umgehen.
Nach Rücksprache mit unserem Rechtsschutz protokollierten wir die Einsätze der AN des Auftragnehmers des Werkvertrages. Sowohl wir als BR, sowie auch unser Rechtsschutz sahen uns in dem Verdacht bestätigt, dass es sich um einen Scheinwerkvertrag und als Konsequenz daraus, um eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 des AÜG (1.) handelt, da nachgewiesener Maßen der Auftragnehmer des Werkvertrages keine Erlaubnis nach dem AÜG besitzt.
Wir mahnten unseren AG mit Fristsetzung ab.
Ín einem Gespräch GL/BR gestand man uns zu dass es zu einer "Vermengung" gekommen sei (die Beweislage war aber auch zu eindeutig) und es wurde dem BR zugesagt, dass es nicht mehr vorkommen werde.

Wie von uns vermutet, kommt es aber auch weiterhin zu den oben genannten Situationen. Immer wieder werden AN des Auftragnehmers des Werkvertrages geziehlt in unsere Personalstruktur integriert und von unserem Abteilungsleitern, werden Arbeitsanweisungen an die Fremdfirmenmitarbeiter gegeben.

Nach einer erneuten Abmahnung an die GL werden wir wohl über kurz oder lang weitergehende Maßnahmen ergreifen müssen.

Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann uns vielleicht eine Richtung vorgeben?
MfG
Nowo