Erstellt am 04.07.2007 um 09:27 Uhr von SSGG
Moin yabadabduuuu,
lies dies:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebsausflug-Verpflichtung-des-AN-Urlaub-zu-nehmen-__f4948.html
Erstellt am 04.07.2007 um 10:44 Uhr von yabadabduuuu
danke SSGG,
aber das ist leider nicht ausreichend. unsere gf hat für diesen tag uach noch betriebsschließung bekanntgegeben.
meineserachtens hätte frühzeitig (3 Monate vorher) eine dienstanweisung der gf kommen müssen um den Urlaubsgesetz genüge zu tun; und nicht erst eine woche vorher.
liege ich da richtig ???
Erstellt am 04.07.2007 um 10:55 Uhr von Kölner
@yabadabduuu
Neben der Tatsache, dass man sich mit der Nichtteilnahme an einer organisierten Fröhlichkeit extrem "beliebt" macht, kann man die ganze Nichtteilnahme auch noch mit einem "IN-ANNAHMEVERZUG-SETZEN-DES-AG" krönen.
Die Zukunft gehört Dir.
Erstellt am 04.07.2007 um 11:03 Uhr von Rollie
Wie steht denn der Betriebsrat dazu ?
Erstellt am 04.07.2007 um 11:04 Uhr von SSGG
Moin yabadabduuuu,
die Aussage war doch eindeutig....
Der AG kann nicht Firma schließen......er kann aber den nicht Teilnehmenden natürlich unter Lohnfortzahlung ein freien Tag geben, wenn diese nicht arbeiten sollen.
Erstellt am 04.07.2007 um 11:13 Uhr von paula
ich sehe es eher wie Kölner...
mich würde aber mal interessieren wie Du auf die 3 Monate nach BUrlG kommst.... auch wenn es mit dem Fall hier wohl gar nichts zu tun hat