Erstellt am 01.07.2007 um 21:16 Uhr von Petrus
Wenn ihr im nächsten Frühjahr stark in Richtung 300 AN marschiert, dann guckt ihr euch § 13 BetrVG genauer an. Ansonsten interessiert das erst wieder bei der nächsten Wahl.
Erstellt am 01.07.2007 um 21:19 Uhr von heavy
Erstellt am 01.07.2007 um 21:30 Uhr von Dummi
@heavy
Wenn 24 Monate nach der Wahl , die Anzahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte,
aber mind. um 50, gestiegen ist, müßt ihr neu wählen. (das müssen nicht unbedingt 300 sein)
Wie Petrus schon sagt- das wird dann nächstes Jahr interessant.
Wichtig ist, wie viele AN hattet ihr zum Zeitpunkt der Wahl.
Gruss
Erstellt am 02.07.2007 um 09:56 Uhr von heavy
@ dummi,
d.h. das wenn wir bei der wahl 160 AN waren, und nächstes jahr also 240 AN, dann müssen wir neu wählen. ich denke bei uns geht der trend in diese richtung.
danke.
Erstellt am 02.07.2007 um 12:36 Uhr von Dummi
@Heavy
Genau.
24 Monate nach der Wahl (auf den Tag genau), 240 wahlber. AN, neu wählen
und zur Belohnung gibt es dann ein freigestelltes BRM.
Grüsse
Erstellt am 02.07.2007 um 13:30 Uhr von heavy
darüber ob wir ein br mitglied freistellen, denken wir jetzt schon nach, da bei uns momentan einiges im argen liegt.
ich habe auch letzte woche das amt des vorsitzenden übernommen und bemerke das wir leider einiges haben schludern lassen. ich denke wir müssen auf jeden fall ein br mitglied teilfreistellen. werd erst einmal nen lehrgang besuchen müssen.
aber danke für deine antwort. ist gut das ich dieses portal gefunden habe, ist für einen anfänger wie mich eine sehr grosse hilfe.
schönen dank noch
Erstellt am 02.07.2007 um 13:36 Uhr von Dummi
@heavy
Wünsch dir viel Glück und vielleicht bis bald:-)
Grüsse