Darf eine nach § 38 freigestellter Vorsitzender ohne Beschluss des Gremiums, während einer längeren geplanten Abwesenheit, seine Freistellung befristet auf seinen Vertreter übertragen?

Wenn ja, auf welcher Grundlage? Laut seiner Info sei das gesetzlich möglich. Ich finde dafür keine Gesetzesgrundlage.

Wir hatten offene Wahl zur Festlegung der Freistellungen, nachdem die Liste mit der Mehrheit sich einig war. War das falsch? Wenn ja, welche Folgen hätte das auf die unterschriebenen Verträge mit dem Arbeitgeber? Müssen wir die Nichtigkeit befürchten und welches Gesetz regelt das?