Hallo zusammen
ich habe als Ersatz-BR-Mitglied ein etwas seltsames Problem:
Thema auf einer BV war die immer mehr um sich greifenden Arbeitszeitverletzungen (z. T. deutlich mehr als 10 Stunden).
Auf meine Frage nach der Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes erhilet ich sinngemäß die Antwort:
"Wenn du nachts bei Rot über eine Ampel und es sieht keiner ...."
Nach weiterer Insistierung meinerseits wurde das näher erläutert in der Form, daß unser BRV sagte, wenn es die Umstände (nicht näher erläutert) erfordern würden, würde der BR durchaus eine Ausnahme machen, und den Verstoß billigen. Es ist nun nicht so, daß wir eine kleine Klitsche wären, wo der Arbeitsabbruch nach 10 Stunden unmittelbar zu einer Betriebsgefährdung führen würde, weil kein anderer mehr da wäre, der die Arbeit fortsetzen könnte - nein, unsere Firma beschäftigt ca. 42.000 AN.
Ich verstehe nicht, wie der BRV im Grunde einen eindeutigen Gesetzesverstoß sanktionieren kann, es kann doch nicht angehen, daß hier impliziert wird, gültige Gesetze auf diese Art und Weise außer Kraft zu setzen ...
Kann mir das jemand erläutern, vor allem, ob so ein Verhalten überhaupt zulässig ist usw.
Danke vorab
F.