Erstellt am 28.06.2007 um 09:06 Uhr von ambu
Hallo,
hast Du Deinen BRV mal auf §80 Abs. 1 Satz1 hingewiesen? Ich denke deutlicher geht es in dem Fall nicht. Auch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ist für Hinweise immer zu haben (notfalls auch anonym).
Gruß !
Erstellt am 28.06.2007 um 09:15 Uhr von khel
Hallo fkneyer,
grundsätzlich ist es nicht OK, regelmäßig mehr als 10 Stunden zu arbeiten / die AN mehr als 10 Stunden arbeiten zu lassen. M.E. wird das Arbeitszeitgesetz (siehe §3) ganz klar verletzt. Dass der BRV das durchgehen lässt, geht nicht!
Also: sei unbequem und lass Dich nicht mit dieser Abwiegelung Eures BRV abspeisen. Viel Erfolg!
Mal eine Frage zum Schluss, nur so interessehalber: zwingt Euer AG die AN dazu, regelmäßig länger als 10 Stunden zu arbeiten, oder machen die das freiwillig? Letzteres habe ich auch in meiner Firma erlebt, aber das ist mittlerweile zum Glück vorbei.
Gruß
khel
Erstellt am 28.06.2007 um 09:33 Uhr von Dummi
@fkneyer
Nach deinen Angaben zu Urteilen müßt ihr ein recht großer BR sein , mit reichlich Freigestellten. Was sagen denn die anderen BRM zu diesen Fakten und vor allem zu den Aussagen eures Vorsitzenden?
Er ist doch nicht der Alleinherrscher (oder doch).
Abgesehen davon, das diese ganzen ÜStunden von euch genehmigt werden müssen, und es eure Aufgabe ist darüber zu wachen das diese Gesetze eingehalten werden,Entscheidet der BR immer noch als Gremium durch Beschluss.
Ich bin BAFF.
Gruss
(Es ist schon peinlich für euren Vorsitzenden wenn ein Ersatzmitgl. so etwas auf einer Betriebsversammlung fragen muss .)
Erstellt am 28.06.2007 um 10:04 Uhr von fkneyer
Erstmal danke für alle Antworten
@khel:
Nein, das ist kein unmittelbarer Zwang, es ist doch eher so, daß es vorkommt, daß der Teamleiter auf Hinweise, man habe die 10 Stunden erreicht, bzw. wird diese demnächst erreichen, reagiert, indem die Antwort kommt (sinngemäß)
"Dann ordne ich die Weiterarbeit an" und am Folgetag wird eine Begründung an den BR geschickt, der diese regelmäßig abnickt (alternativ dazu wurde leicht verklausuliert auch schon mal ne Abmahnung - naja nicht angedroht - aber in den raum gestellt)
@dummi:
Wir sind zwar rund 42.000 MA baer aufgeteilt, sodaß "unser" BR aus 9 BR besteht (ich bin eines der Ersatzmitglieder)
Natürlich werden die Überschreitungen vom AZ-Ausschuss genehmigt, aber die BR dort scheinen alle derselben Auffasung zu sein - nämlich daß man durchaus mal nen Gesetzesverstoß tolerieren kann ...
Erstellt am 28.06.2007 um 10:41 Uhr von Dummi
@fkneyer
Und es gibt niemanden im BR der dich unterstützt?
Gruss
Erstellt am 28.06.2007 um 10:58 Uhr von fkneyer
@dummi:
...nein, bisher offensichtlich nicht.
Ich habe jetzt abermal den BRV auf § 22 (1) 1. sowie § 23 (1) 1. und 2. hingewiesen
... mal sehen, ob da noch was kommt
Erstellt am 28.06.2007 um 11:07 Uhr von khel
"es ist doch eher so, daß es vorkommt, daß der Teamleiter auf Hinweise, man habe die 10 Stunden erreicht, bzw. wird diese demnächst erreichen, reagiert, indem die Antwort kommt (sinngemäß)
"Dann ordne ich die Weiterarbeit an" und am Folgetag wird eine Begründung an den BR geschickt, der diese regelmäßig abnickt (alternativ dazu wurde leicht verklausuliert auch schon mal ne Abmahnung - naja nicht angedroht - aber in den raum gestellt)"
Hat jemand von den AN schon mal probiert, sich dem unter Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz zu widersetzen? Falls nicht, wäre es höchste Zeit. Alternativ/ zusätzlich ist der Gang zum Gewerbeaufsichtsamt empfehlenswert, wie schon von ambu erwähnt.
So wie es bei Euch ist, kann es jedenfalls nicht bleiben! Ich würde an Deiner Stelle eine Abwahl des BRV initiieren.
Erstellt am 28.06.2007 um 11:11 Uhr von Dummi
@fkneyer
Wünsch dir gute Nerven und Glück.
Gruss
Erstellt am 28.06.2007 um 12:28 Uhr von van Helsing
@ fkneyer
Dein Problem ist keineswegs seltsam : es existiert z.B. in fast allen 2.200 Krankenhäusern Deutschlands !
1. Die Kollegen haben Recht : nicht nur Euer BRV sondern das gesamte Gremium macht sich durch Ignorieren des § 80 BetrVG , der eine wichtige Norm für die BR-Arbeit darstellt , der groben Pflichtverletzung schuldig und kann deshalb von den AN Eures Betriebes abgewählt werden !
2. Der BRV kann vom Gremium abgewählt werden , dafür müßtest Du eine Mehrheit bekommen und das Abwahlvorhaben muß natürlich auf die Tagesordnung - könnte für ein Ersatzmitglied ziemlich schwierig sein .
3. Die AN können und sollten ihren AG auffordern , keine gesetzwidrigen AZ mehr anzuordnen / abzuverlangen o. jurist. ausgedrückt " um Abhilfe nachsuchen" . Dieser Schritt ist Grundbedingung für weitere Maßnahmen ( ArbGer o. Gewerbeaufsicht ) - wird er unterlassen droht die Kündigung .
4. Ich habe ihn hier im KH unternommen , erst allein , dann mit Anwalt , und siehe da : der AG hält in meinem Fall nun die max. 8 - 10 Std. ein , AZ von bis zu 27 Std. am Stück ( ja , ist in den meisten KH üblich und normal ! ) gehören für mich nun der Vergangenheit an . Die Kollegen aber machen weiter , der BR reagiert nur halbherzig , die Gewerbeaufsicht hält still ....
5. Das ArbZG soll dem Gesundheitsschutz der AN dienen , es muß aber von diesen und ihren Vertretungen durchgesetzt werden , allen anderen ist es nämlich sch...egal !
6. Konfrontiert Letztere doch mal mit den § 22 u. 23 ArbZG : auf wiederholte Verstöße gibt's Knast ( mir ist aber bisher nicht ein einziges derartiges Urteil bekannt ... ) !
Also bitte weiter dran bleiben und immer schön unruhig bleiben !
van Helsing
Erstellt am 28.06.2007 um 20:45 Uhr von Der alte Heini
van Helsing,
interessanter Beitrag.
Unter Punkt 1 deiner Ausführungen gibst Du den Tipp, dass die Arbeitnehmer des Betriebes den Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung abwählen können.
Meine Frage dazu: Wie soll den die Abwahl des Betriebsrats ablaufen ??