Erstellt am 27.06.2007 um 22:14 Uhr von Der alte Heini
Die Kosten tragen in diesem geschilderten Fall die Personen die den Rechtsanwalt beauftragen.
Erstellt am 27.06.2007 um 22:17 Uhr von Brigitte
Da ich in der Gewerkschaft bin, würde auch die Gewerkschaft die Kosten tragen??????????????
Erstellt am 27.06.2007 um 22:24 Uhr von Mona-Lisa
@Brigitte,
wohl weniger.....
Erstellt am 27.06.2007 um 22:32 Uhr von Brigitte
Warum die Gewerkschaft nicht? Ich bezahle mein Beitrag und kann gleichzeitig Beweise auf dem Tisch legen, da kann doch nicht die Gewerkschaft einfach die Augenschließen.
Erstellt am 27.06.2007 um 22:37 Uhr von Lotte
Brigitte,
wenn die Verstöße wirklich so extrem wären, dass sie ein Verfahren nach §23 rechtfertigen würden, könntest Du die Gewerkschaft bitten, dieses Verfahren einzuleiten...
Erstellt am 27.06.2007 um 22:39 Uhr von Brigitte
ich danke dir für die Antwort, den es liegt hier ein verstoß gegen § 23 BetrVG vor.
Erstellt am 27.06.2007 um 22:42 Uhr von Der alte Heini
Brigitte,
in einem demokratischen Gremium erfolgt die Willensbildung durch Beschlüsse die über Abstimmungen zustande kommen.
Bist Du in der Minderheit, wird im Ergebnis kein zufriedenstellender Beschluss für dein Vorhaben, hier der Besuch eines Rechtsanwalts, zustande kommen.
Beauftragst Du ohne entsprechenden Beschluss einen Rechtsanwalt wirst Du die Kosten selber tragen müssen.
Es ist nicht zu erkennen, dass "eigenmächtige Verhandlung mit dem AG ohne Beschlüsse" als grobe Pflichtverletzungen anzusehen sind.
Verhandeln kann der Vorsitzende bis zum abwinken.
Wichtig ist nur die Frage ob das Gremium auch das Ergebnis dieser Verhandlungen mit tragen will, denn auch hier erfolgt wieder die Willensbildung des Gremiums per Beschluss.
Erstellt am 29.06.2007 um 15:38 Uhr von kmovie
Dito,
"Der alte Heini" hat in allen Punkten recht.
Erstellt am 01.07.2007 um 18:40 Uhr von Der alte Heini
Lotte,
der Betriebsrat hat immer die Möglichkeit mit einem entsprechenden Beschluss ein Verfahren gem. § 23 BetrVG gegen ein Betriebsratsmitglied einzuleiten.
Aber ob so ein Verfahren auch erfolgreich ist, entscheidet der Arbeitsrichter und das ist auch gut so, wenn ich hier im Forum lese warum man Betriebsratsmitglieder und auch Vorsitzende absägen will.
Was spricht dagegen wenn der Vorsitzende mit dem Arbeitgeber schon Vorgespräche über eine angedachte Betriebsvereinbarung führt? Nichts !! Das liegt durchaus im Zuständigkeitsbereich des Vorsitzenden.
Genannter Grund von Brigitte ist mit Sicherheit kein Grund für ein erfolgreiches Ausschlussverfahren.
Im übrigen hätte Brigitte mit ihrem Vorhaben eh keine Mehrheit. Somit hat sich das Problem doch schon erledigt und sie muss mit dem Verhalten des Vorsitzenden leben.
Erstellt am 01.07.2007 um 19:37 Uhr von Lotte
Heini,
komisch, wie Du einzelne Passagen aus meinem Text nimmst und völlig falsch deutest...
Erstellt am 01.07.2007 um 19:51 Uhr von seemann
@ Lotte, meine Schöne
das war ironisch gemeint.
Hat was mit "Alter" zu tun.
Capiche!
Erstellt am 01.07.2007 um 22:16 Uhr von Der alte Heini
Lotte,
man sollte die Sache schon realistisch sehen und nicht nur verbessern weil es Der alte Heini geschrieben hat.
Denn ich glaube nicht, dass DU von dem was du da geschrieben hast auch wirklich überzeugt bist.
Erstellt am 01.07.2007 um 22:48 Uhr von Lotte
Alter Heini,
glaube kaum, dass Du oder ich hier entscheiden kann, ob der Sachverhalt für einen 23er reicht.
Grundsätzlich ist es aber so, dass die GEW sehr wohl ohne Mehrheitsbeschluss des Gremiums ein Verfahren nach 23 einleiten kann
und
Der BRV nicht eigenständig z.B. BVs verhandeln kann, dazu braucht er schon vor dem Ergebnis der Verhandlung einen Auftrag
Davon bin ich überzeugt und etwas anderes habe ich nicht geschrieben!
Erstellt am 01.07.2007 um 23:51 Uhr von Der alte Heini
Lotte,
sicherlich kann die Gewerkschaft ein Verfahren nach § 23 BetrVG einleiten und das auch ohne das der BR beteiligt ist. Habe nie etwas anderes behauptet.
Aber glaubst Du ernsthaft, das die Gewerkschaft einen Finger rührt, wenn ein Gewerkschaftsmitglied kommt und will das ein Ausschlussverfahren gegen einen Betriebsrat angestrebt wird. Dann hätte die GEW viel zu tun.
Hier wird die GEW die Kosten gegen den Nutzen abwiegen und hat sie nichts davon, dann wird sie sich auch nicht bewegen.
Und noch einmal, der gemachte Vorwurf ist KEINE Begründung für ein erfolgreiches Verfahren nach § 23 BetrVG. Gespräche mit dem Arbeitgeber auch wenn es um solche Themen geht gehören zu den Aufgaben des Vorsitzenden.
Außerdem ist der Vorsitzende auch ein Betriebsratsmitglied und kann auch aus diesem Grund mit dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied über alles Reden was er möchte und keiner kann im das verbieten, weder der Betriebsrat noch irgendwelche Mitarbeiter des Betriebes und auch nicht die Gewerkschaft.
Erstellt am 02.07.2007 um 15:14 Uhr von Lotte
Heini,
reden ist etwas anderes als Verhandeln!
Allmählich kann ich mir vorstellen, warum Du kein BRV mehr bist...
Erstellt am 02.07.2007 um 15:18 Uhr von die wilde 13
Lotte
Heini ist kein BRV mehr ????
War es denn mal ?
Erstellt am 02.07.2007 um 15:41 Uhr von Lotte
wilde 13,
man/frau macht sich Gedanken und kombiniert...
Wenn ich ihm Unrecht tue, dann tut es mir leid, aber...