Erstellt am 26.06.2007 um 10:53 Uhr von Kolibri
Nein auf keinen Fall, es ist Datenschutz
Erstellt am 26.06.2007 um 11:17 Uhr von DocPille
Kolibri
Welche Daten werden denn hier geschützt??
Erstellt am 26.06.2007 um 12:28 Uhr von waschbär
Ich würde versuchen es zu umgehen, ich halte eine Personenbezogene zuordung immer für Problematisch.
ausser es gibt schon reglen bei euch. wie ist es den aktuell ? bei Abwesenheit der Person ? Wie Erfahre ich wer dann Ansprechmitarbeiter ist ?
Geht es wirkich um Personen oder müsste sich der Fokus nicht auf die Bereiche/Büros/Aufgaben richten ?
Frage haben die betreffenden Personen, E-Mail ? (Auf der Arbeit)
Wie sind die Komunikationswege ,bei euch...
Erstellt am 26.06.2007 um 12:34 Uhr von SSGG
ich halte Krankheitszeiten für ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen, die nichts im Intranet zu suchen haben.
Ein Abwesenheitsvermerk zur Person sollte reichen.
Erstellt am 26.06.2007 um 15:09 Uhr von DocPille
Eine reine Abwesenheitsliste ist durchaus erlaubt.
Erstellt am 26.06.2007 um 19:22 Uhr von Pilli
bei uns ist auf den Dienstplänen hinter jeden Mitarbeiter vermerkt ob Urlaub, krank oder aus der Lohnfortzahlung??????????????
Der Dienstplan ist für jeden MA einsichtig und hängt öffentlich aus!?
Zulässig?
Gruß Pilli
Erstellt am 27.06.2007 um 16:19 Uhr von SSGG
ich sehe da eher den §28 Abs. 1 Ziff. 3 BDSG verletzt, da hier schutzwürdige Interessen der Einzelnen verletzt werden.
Was geht es die KollegInnen an, ob ich im Urlaub oder krank bin. Besonders bedenklich ist die Info, raus aus der Lohnfortzahlung. Diese Daten liegen eh in der Personalabteilung vor, haben m.E. aber nichts in den Dienstplänen zu suchen.
Erstellt am 27.06.2007 um 16:25 Uhr von waschbär
ich sehe in diese fall , mehr als nur "§§". Das könnte klatt zum Skandal Mutieren .....
Dachte immer das ein Dienstplan was Persönliches ist .....
ahhh > Bitte helft Wolle , der wollte auch was Planen