Hallo! In unserem Betrieb (150 MA) gibt es gemäß Betriebsvereinbarung eine Direktversicherung für die MAs, die durch monatliche Gehaltsumwandlung bedient wird. Die Verträge laufen, bis der Arbeitnehmer das 65. Lebenjahr vollendet hat. Die Verträge wurden so abgeschlossen, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses das Rentenalter regelmäßig bei 65 Jahren lag. Nun sieht das Gesetz aber vor, dass wir (ab bestimmtem Stichtag) bis 67 arbeiten.
Macht es Eurer Meinung nach Sinn zu versuchen, die Altverträge auf 67 Jahre umschreiben zu lassen? Wir im BR sind da unterschiedlicher Auffassung. Manche BRM meinen, dass es sowieso keiner bis 67 schafft und die vertragliche Auszahlung mit 65 dann von Vorteil wäre, man sonst ja darauf warten müsse. Ich jedoch bin der Meinung, dass diejenigen, die bis 67 arbeiten können, die letzten zwei Jahre noch ordentlich einbezahlen können, was den Wert überproportional steigen lässt...

Was meint Ihr hierzu? Und: Muss sich der Arbeitgeber mit uns darüber unterhalten und ggf. mit der Versicherung in Verbindung setzen? Auch müßte unsere Betriebsvereinbarung angepasst werden...