Erstellt am 25.06.2007 um 19:42 Uhr von Kölner
@Ralf
Redenden Menschen könnte geholfen werden.
In diesem Falle ist das durchaus "bilateral" zu verstehen!
Erstellt am 25.06.2007 um 20:23 Uhr von Ralf
Erstellt am 25.06.2007 um 20:47 Uhr von Kölner
@Ralf
Folgender Dialog...
Kollege M.Erker:
"Kollege F.Ehler, Du hast Dich nicht zur Sitzung des BR abgemeldet. Ist irgendetwas geschehen, dass das Gremium wissen sollte, warum Du nicht kommen konntest?"
Kollege F.Ehler:
Alt 1) Mein Chef hat mir die Teilnahme an der BR-Sitzung untersagt.
Alt 2) Ach. Ich dachte die Teilnahme wäre optional...
Alt 3) Den Termin habe ich verpennt.
Alt 4) Bin krank geworden.
Alt 5) Ich hatte noch so viel zu tun.
Alt 6) ...
Kollege M.Erker:
"Die BR-Sitzungen sind verpflichtend. Damit unser Gremium funktioniert und arbeitsfähig bleibt, sind wir auf eine rechtzeitige Meldung zur einer Abwesenheit eines BRM angewiesen. Bitte erspare uns und Dir zukünftig Ärger und melde Dich (gemäß den akzeptablen Hinderungsgründen zur Teilnahme an einer BR-Sitzung) rechtzeitig ab."
Erstellt am 25.06.2007 um 22:15 Uhr von khrm
Hallo Ralf, gem. BetrVG ist das Mitglied verpflichtet an der Sitzung teilzunehmen. Eine nichteilnahme ist nur bei Abwesenheit (Urlaub, Krank oder dienstlich unabkömmlich, also die Zukunft der Firma ist gegeben) statt haft. Auch BR Mitglieder haben Pflichten! Ihr könnt auch, begründet mit grober Pflichtverletzung einen Ausschuß aus dem BR beschließen, bez beantragen. Gruß K-H
Erstellt am 25.06.2007 um 22:17 Uhr von Kölner
@khrm
Aber NICHT bei einem einmaligen Vorfall, auch nicht bei einem zweimaligen und auch noch nicht bei einem dreimaligen. Erst bei einem andauernden Fehlverhalten/Fernbleiben.
Aber in diesem Fall halte ich die Kommunikation für noch nicht so weit gediehen, dass ein Ausschluss beantragt werden muss.
Erstellt am 26.06.2007 um 08:51 Uhr von Dummi
@khrm
"dienstlich unabkömmlich" ,glaub ich eher nicht!
Gruss
Erstellt am 26.06.2007 um 08:58 Uhr von Lotte
Dummi,
kommt leider öfter vor als man denkt, dass so 'ne Firma an einer BR Sitzung zu zerbrechen droht (wenn man den Vorgesetzten und/oder BRM Glauben schenken will) ;-))
EBRM können dann natürlich nicht geladen werden.
Erstellt am 26.06.2007 um 16:38 Uhr von Herbstmeister
Hallo khrm,
habe jetzt schon öfter gelesen, dass man sich an Dich wenden kann. Hoffe, dass dies auch für mich gilt. Hast Du schon so viel Erfahrung? Oder bist Du juristisch tätig?
brherbstmeister@arcor.de