Erstellt am 21.06.2007 um 14:12 Uhr von Werner
Hallo Paddelheini,
nein, ihr müßt nicht neu wählen.
Es müßen beide Faktoren für eine Neuwahl erfüllt sein.
mindestes 50 und die Hälfte also bei Euch 950 auf 475
Erstellt am 21.06.2007 um 14:47 Uhr von Docpille
Warum verliert ihr zwei sitze??Habe ich altes Gesetz??
Es taucht nur die Frage auf,ob ihr die dritte freistellung nicht abgeben müsst.
Sinkt die belegschaftsstärke nicht nur vorübergehend ,so ist die Zahl der Freigestellten entsprechend zu verringern,es sei denn die Aufgaben des BR haben sich nicht entsprechend verringert.