Wir haben bei uns ein Problem mit Krankenscheinen. Das Problem liegt darin, dass die Nachtschicht für Montag um 20.00 Schichtbeginn hat, für Dienstag beginnt die Schicht am Montag um 22.00 etc. Folgendes Problem trat bei uns schon häufiger auf. Ein AN ist bis einschließlich Sonntag krank geschrieben, er soll aber am Sonntag um 20.00 zur Schicht erscheinen, da diese ja für den Montag gewertet wird. Wie verhält es sich denn nun genau? Hat jemand evtl ein Urteil parat? Der entsprechende Paragraf wäre auch schon mal hilfreich.
Danke für Eure Hilfe