Erstellt am 20.06.2007 um 18:58 Uhr von Kölner
@Frosch
Wie kann ein Schichtbeginn um 20 h für den nächsten Tag gelten?
Da hat dann Euer AG ein Problem...
...oder die AN, die um Mitternacht antanzen müssten.
Erstellt am 20.06.2007 um 19:02 Uhr von Frosch
Nuja, dass beantwortet zwar irgendwie nicht meine Frage, aber gut.
Ist ganz simple, er verlagert einfach die Schicht in den Sonntag hinein, bis zu 6h darf er das tun. Eigentlich begann unsere Woche immer Montags um 6.00. Mit einführung der Nachtschicht, hat er die einfach vor die Frühschicht gelegt. Arbeitsrichter sahen darin bisher auch kein Problem, leider. Um Mitternacht kommt niemand. Regulärer Schichtbeginn ist 22.00 er macht von seinem Recht gebrauch die AZ auf 10h auszudehnen, da wir sonst "nur" 7,5h arbeiten geht auch das leider.
Erstellt am 20.06.2007 um 19:07 Uhr von Kölner
@Frosch
Aber was hat die Schichtverlagerung mit der AU zu tun? Mein Verständnis ist, dass die AN mit einer AU zu Hause bleiben dürfen (wenn auch nicht müssen).
Erstellt am 20.06.2007 um 19:14 Uhr von JoK
Hallo Frosch,
ich sehe es so, dass in § 3 Abs. 1 EntgFG - http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html _ von der _Dauer_ der Arbeitsunfaehigkeit und in § 5 Abs. 1 Satz 2 - http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html - von Kalendertagen die Rede ist.
Damit endet dann die Arbeitsunfaehigkeit - im von Dir geschilderten Fall - meiner Meinung nach am Montag 0:00 Uhr.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 19:16 Uhr von Frosch
Naja, der AG begründet sein Recht auf Inanspruchnahme der Arbeitskraft ja damit, dass der Sonntag eben bei uns für den Montag gebucht wird an dem der AN ja gesund ist. Übrigens war auch unsere erste Überlegung so, ab 0.00 darf er arbeiten. Das liest sich im Gesetz aber anders, nur gehen wir davon aus, dass der Gesetzgeber wohl nicht kalkuliert hat, das so merkwürdig gearbeitet wird.
Klar muss ein AN seinen Krankenschein nicht bis zur letzten Minute auskosten, aber wie sieht das Versicherungstechnisch aus? Ich kann ja z.B. keinen Wegeunfall haben, wenn ich eigentlich krank geschrieben bin ( glaube ich wenigstens). Das ist aber nicht der Punkt, es geht einzig darum, ob der AN die Leistung verweigern darf
Erstellt am 20.06.2007 um 19:19 Uhr von Kölner
@Frosch
Das geht schon.
Zumal eine AU ja nur dazu berechtigt, zu Hause zu bleiben aber nicht zu Hause bleiben zu müssen. Und die Versicherungsfrage ist völlig irrelevant!
Erstellt am 20.06.2007 um 19:48 Uhr von JoK
Hallo,
in der gegebenen Situation waere es meiner Meinung nach sinnvoll, als Arbeitnehmer den Arzt auf die besonderen Verhältnisse hinzuweisen. Da eine Gesundung wohl im Regelfall nicht Stunden genau erfolgt, duerfte hier doch ein Ermessensspielraum des Mediziners bestehen ...
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 19:55 Uhr von Lotte
JoK,
geht das denn, dass die AU z.B. bis 12.00h mittags gilt? Ich dachte immer, dass auch dort von ganzen Tagen die Rede ist?
Erstellt am 20.06.2007 um 20:06 Uhr von JoK
Hallo Lotte,
Du schriebst:
> geht das denn, dass die AU z.B. bis 12.00h mittags gilt? Ich dachte immer, dass
> auch dort von ganzen Tagen die Rede ist?
Hmm?
Ich schrieb:
| Da eine Gesundung wohl im Regelfall nicht Stunden genau erfolgt, duerfte hier
^^^^^^^^^^^^^^^^^
| doch ein Ermessensspielraum des Mediziners bestehen ...
Die AU gilt dann eben bis Montag 23:59 Uhr ...
Das waere bei dem Schichtdienst zwar immer noch nicht die optimale Loesung, aber der Gesundungsprozess wuerde im Interesse des koerperlichen Wohlbefindens des AN 24 h laenger dauern und weiterhin evtl. Denkprozesse in konstruktiver und positiver Hinsicht beim AG angeregen.
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 20:08 Uhr von Kölner
@JoK
Wenn schon am Sinnieren, dann richtig:
Warum nur 23.59 h und nicht 24.00 h?
Und wo wir gerade dabei sind....
...was stellt Deines Erachtens denn eine AU des Arztes dar? Vor allem hinsichtlich des EntgfG?
Erstellt am 20.06.2007 um 20:14 Uhr von Lotte
JoK,
und das Problem hast Du doch nur um einen Tag verschoben...
Erstellt am 20.06.2007 um 20:17 Uhr von Frosch
Na das zieht ja Kreise. Also nur um es zusammenzufassen. Alle waren sich glaube ich einig, dass die AU bis 0.00 des letzten Tages der AU gilt. Der AN kann also um 20.00 seine Schicht antreten, durch den AG gezwungen werden kann er aber erst ab 0.00. Mehr wollte ich doch gar nicht. Ihr habt euch zu diesem Thema weiter aus dem Fenster gelehnt als unser Anwalt aber so insgesamt sind alle in etwa einer Meinung. Es gab im BR aber eben auch Stimmen, die die komplette Schicht evtl hätten ausfallen lassen wegen der AU. Eigentlich wäre das egal, ein normaler AG läßt im Zweifel ab Montag um 6.00 den krank geschriebenen arbeiten und das Problem wäre gar nicht da. Evtl bekommen wir ja in der Richtung etwas hin. Danke für eure Hilfe
@Kölner 23.59 damit ab 0.00 wieder gearbeitet werden kann. Jetzt aber nicht auseinander nehmen ob der Tag um 0.00 beginnt oder um 0.01 ;-)
Erstellt am 20.06.2007 um 20:17 Uhr von JoK
Hallo Koelner,
Du schriebst:
> Wenn schon am Sinnieren, dann richtig:
> Warum nur 23.59 h und nicht 24.00 h?
Weil meine Digitaluhr damit ein Problem hat? Bei 23:59:59 Uhr springt sie auf 00:00:00 Uhr ...
> Und wo wir gerade dabei sind....
> ...was stellt Deines Erachtens denn eine AU des Arztes dar? Vor allem
> hinsichtlich des EntgfG?
Das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren *voraussichtliche* Dauer ...
(koennte also kuerzer sein - wenn AN sich gesund fuehlt -, aber durchaus auch laenger ...)
Wuerdest Du Sonntags Deine bestehende AU nachweisen lassen moegen, wenn der Hausarzt sein wohlverdientes Wochende geniest und der aerztliche Notdienst keinen Zugriff auf die Krankenakte hat?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 20:23 Uhr von Kölner
@JoK, Frosch
Gedachte Sekunde zwischen 24.00 und 00.00 h - excel bietet übrigens diesbezüglich eine Lösung an. :-))
@JoK
Die Nachweispflicht ersetzt ja nicht das Denken des AN und schon gar nicht "das Gesundfühlen"!
Erstellt am 20.06.2007 um 20:31 Uhr von Frosch
Also wenn ihr euch noch n bissl beharken wollt, ich hätte noch n paar ungeklärte Sachen, an denen ihr euch gerne noch n bissl virtuell die Köpfe einschlagen könnt ;-)
Erstellt am 20.06.2007 um 20:43 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.06.2007 um 20:47 Uhr von JoK
Hallo Koelner,
Du schriebst:
> Die Nachweispflicht ersetzt ja nicht das Denken des AN und schon gar nicht "das
> Gesundfühlen"!
Unbestritten ;-)
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 22:15 Uhr von Saint Tropez am Baggersee
Das Forum ist sich einig: Eine AU-Bescheinigung ist ein Urlaubsschein.
Erstellt am 20.06.2007 um 22:21 Uhr von JoK
Hallo Saint Tropez am Baggersee,
Du schriebst:
> Das Forum ist sich einig: Eine AU-Bescheinigung ist ein Urlaubsschein.
Das ist sicherlich eine eigenwillige und bestimmt _Deine_ Interpretation ...
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 22:30 Uhr von Saint Tropez am Baggersee
Zitat: "Mein Verständnis ist, dass die AN mit einer AU am Sonntag bis 24 h zu Hause sein dürfen."
Erstellt am 20.06.2007 um 22:47 Uhr von JoK
Hallo Saint Tropez am Baggersee,
Du schriebst:
> Zitat: "Mein Verständnis ist, dass die AN mit einer AU am Sonntag bis 24 h zu
> Hause sein dürfen."
Ich setze zu der von Dir zitierten Einzelmeinung zwei weitere entgegengesetzte:
| > Die Nachweispflicht ersetzt ja nicht das Denken des AN und schon gar nicht
| > "das Gesundfühlen"!
|
| Unbestritten ;-)
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 20.06.2007 um 23:28 Uhr von Saint Tropez am Baggersee
Na klasse!
Demnach hat ein Teilnehmer zwei entgegengesetzte Meinungen geäußert.
Faszinierend.
Erstellt am 21.06.2007 um 00:20 Uhr von Kölner
@S T a B
Ich sehe noch nicht einmal die Frage und die Faszination... :o))
Erstellt am 21.06.2007 um 23:04 Uhr von Saint Tropez am Baggersee
Aha! Man kann also in diesem Forum seine eigenen Beiträge heimlich abändern.
Klasse Sache für einige Leute!