Erstellt am 20.06.2007 um 10:48 Uhr von SSGG
Was hält Euch davon ab?
Arbeitet Ihr im Verborgenen oder seid Ihr eine Loge?
Eine Betriebsversammlung ist doch keine geschlossene rituelle Versammlung.
Erstellt am 20.06.2007 um 11:04 Uhr von keko
uns geht es nur um das gesetz
die kollegen wurden von uns informiert wir wollen nur wissen ob wir es rechtlich müssen oder die jenigen die nicht dabei waren einfach pech haben.
Erstellt am 20.06.2007 um 11:08 Uhr von Sternburg
In dem Fall sage ich mal: Gesetz hin oder her!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen § gibt, der es dem BR explizit vorschreibt - oder auch verbietet, die AN nachträglich über die Inhalte einer Betriebsversammlung zu informieren.
Aber was spricht denn dagegen?
Redet Ihr nicht gern mit Euren Wählern?
Erstellt am 20.06.2007 um 11:22 Uhr von SSGG
lies Dir ausgiebig den §43 BetrVG durch, Ihr erstattet einen Tätigkeitsbericht, der die betrieblichen Ereignisse für alle AN spiegelt.
Warum wollt Ihr das dem Kollegen vorenthalten?
Erstellt am 20.06.2007 um 11:25 Uhr von Mona-Lisa
@SSGG,
hmmmm..... dann gibst du also jedem Kollegen, der er aus irgendeinem Grund nicht an der Betriebsversammlung teilnehmen konnte, den Tätigkeitsbericht?
Erstellt am 20.06.2007 um 11:47 Uhr von SSGG
@Mona-Lisa
in diesem Fall war die Rede von 1 AN, der Informationen verlangt.
Diesem Kollegen gebe ich natürlich inhaltlich die BV wider. Wir können natürlich noch weiter spekulieren, wenn es sich um
mehrere AN handelt, die aus irgendwelchen Gründen nicht teilgenommen haben..:-) Dann stellt sich die Frage, wie kommuniziert der BR zwischen den BV's mit den AN, wird die Essenz der letzten BV veröffentlicht...
Erstellt am 20.06.2007 um 13:55 Uhr von Sternburg
Jetzt lese ich grad die Überschrift nochmal genauer: "an nicht anwesende BR".
Hat sich da in de letzten Stunde was geändert?
Da war also ein BR-Mitglied wegen Urlaub nicht bei der BV... Gut und schön.
Werden die Ergebnisse/neue Erkenntnisse/Probleme aus der BV nicht ohnehin in den nächsten Sitzungen besprochen?
Erstellt am 20.06.2007 um 13:59 Uhr von keko
also nochmal
der kollege hat sich beim schef beschwert ohne uns anzusprechen und deshalb ergab sich die frage ob man es eigentlich muss deshalb habe ich gefragt ob man nicht anwesenden kollegen diese informationen geben muss oder kann..
danke
Erstellt am 20.06.2007 um 14:02 Uhr von Kölner